"Anne Will hat mir das Leben gerettet"

Bartholomäus H. sollte umgebracht werden. Doch die MP-Salve verfehlte ihn und seine Frau.
John Schneider |
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München - Bartholomäus H. (75) wird den 25. Januar 2009 wohl nie wieder vergessen. „Ich wollte die Sendung mit Anne Will schauen und habe mich deswegen auf einen anderen Platz im Wohnzimmer gesetzt. Dann gingen die Schüsse los. Eine ganze Salve haben die auf uns abgefeuert.“
Auch im Wohnzimmersessel schlug eine der 15 Kugeln ein, die ihm und seiner Frau Hannelore (71) gegolten hatten. Noch einmal erinnert er sich an die Todesangst, die ihn erst hinterher richtig gepackt hatte. Dann seufzt er: „Anne Will hat mir das Leben gerettet!“ Auch seine Frau blieb unverletzt.

Der Hintergrund des Mordversuchs: Ein Mieter, mit dem Bartholomäus H. im Streit lag, hatte zwei Männern Geld versprochen, wenn sie den Vermieter ermorden (s. u.). Der Plan ging schief, die Täter wurden gefasst und zu langen Haftstrafen von 11,5 und14 Jahren verurteilt. Der Anstifter starb in Stadelheim an einem Herzinfarkt.
Doch für Bartholomäus H. und seine Frau hörte der Schrecken damit nicht auf. Immer wieder wurden sie gezwungen, sich an die Ereignisse des 25. Januar 2009 neu zu erinnern. Der Grund: Es war zum Rechtsstreit gekommen, als er von seiner Hausratsversicherung die Kosten für das von den Schüssen beschädigte Mobiliar einforderte. Die Versicherung wollte nicht zahlen, weil eine Schuss nach landläufiger Meinung keine „Explosion“ sei. Doch nur eine solche „Explosion“ sei laut Versicherungsbedingungen auch abgedeckt.

Das Landgericht Ingolstadt gab den Mannheimer Versicherungen zunächst in erster Instanz Recht. Das Oberlandesgericht aber sah es gestern anders. Dass ein Schuss von einer Explosion ausgelöst wird, die das Projektil durch den Mündungslauf treibt, gehöre auch zum Horizont eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers, argumentierte der Senats-Vorsitzende Fritz Billner.
Er berief sich dabei auf einschlägige juristische Kommentare. Bartholomäus H. habe demnach zu Recht angenommen, dass ihm seine Versicherung den Schaden ersetzt.
Der Richter redete der Beklagten ins Gewissen: „Es steht der Versicherung gut an, großzügig zu reagieren.“ immerhin sei Bartholomäus H. seit 50 Jahren versichert und habe noch nie einen Schadensfall angemeldet.

Tatsächlich haben die Schüsse und der Kampf vor Gericht dem 75-Jährigen arg zugesetzt. „Vor allem psychisch“ sei er sehr mitgenommen: „Man denkt schon immer dran.“ Seine Frau sei erst gar nicht in der Lage gewesen, dem Prozess zu folgen. „Sie war schon in Ingolstadt nicht mit dabei“, berichtet ihr Mann.
80 Prozent der geforderten 9100 Euro schlug das Gericht als Vergleich vor. Ein Vorschlag, der eher zähneknirschend von der Versicherung angenommen wurde. Sie rief noch einmal die Reaktion der Vorinstanz in Erinnerung. Der Richter dort habe nur mit dem Kopf geschüttelt, als es hieß, ein Schuss sei einer Explosion gleichzusetzen.

Aber auch Bartholomäus H. zögerte kurz, ob er sich mit 80 Prozent der Schadenssumme zufrieden geben solle, nahm dann aber an. Immerhin bekommt er so schnell und ohne weiteres Gutachten über den Wert der beschädigten Gegenstände 7291,85 Euro plus Zinsen.
Bei Anne Will ging es am 25. Januar 2009 übrigens auch ums liebe Geld. Allerdings um ein paar Euro mehr. „Verbrannte Milliarden - mit Vollgas in den Staatsbankrott“ hieß die TV-Talkshow, die Bartholomäus H. das Leben rettete. Danke, Anne!

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