Anklage: Zwei Mädchen von Vater einer Bekannten missbraucht?
München - Ein mutmaßliches Opfer berichtet, dass sie vom Vater einer Bekannten missbraucht wurde.
Es ist der 14. Juni 2018. Eine junge Frau sitzt im Vernehmungszimmer des Amtsgerichts auf der Kante der Couch. Sie wirkt angespannt, manchmal stockt ihr Redefluss und sie muss sich fassen. Nachvollziehbar. Muss sie doch dem vernehmenden Richter berichten, was ihr vor acht, neun Jahren Schlimmes passiert sein soll. Eine Videokamera zeichnet das Gespräch auf.
Amtsgericht: Zeugenaussage ohne Begegnung mit den Sexualstraftätern
Die moderne Technik in der Linprunstraße ermöglicht es den Opfern von Sexualstraftaten, auszusagen, ohne ihren Peinigern begegnen zu müssen – anders als bei einer Zeugenaussage vor Gericht.
Karl-Heinz S. (57, Namen geändert), der Vater einer Bekannten, habe sie missbraucht, berichtet Christine D. (24). Ihre Vernehmung wird zu Prozessbeginn auf eine Leinwand im Gerichtssaal projiziert.
Missbrauch im Schlaf: Vielleicht auch K.o.-Tropfen im Spiel
Sie sei zwei Mal gemeinsam mit ihrer Schwester bei einer Freundin in Höhenkirchen-Siegertsbrunn zu Gast gewesen. Es habe Alkohol gegeben. Das war sie nicht gewohnt. Später habe sie dann begriffen, dass vielleicht auch K.o.-Tropfen im Spiel gewesen seien. Anders kann sie sich ihr totales Blackout nicht erklären.
Irgendwann in der Nacht sei sie dann aufgewacht und habe gemerkt, dass sie missbraucht wird.
An welchem der beiden Besuche bei der Bekannten weiß sie nicht. In der Videovernehmung lässt sie auch offen, auf welche Art sie genau missbraucht wurde.
Opfer: "Ich habe das lange verdrängt"
Warum sie jetzt erst Anzeige erstattet habe, will der vernehmende Richter wissen. "Ich habe das lange verdrängt", erklärt die junge Frau in der Videovernehmung. Aber im letzten Jahr habe sie den Entschluss gefasst, doch zu reden. Was der Mann getan habe, dürfe nicht geheim bleiben.
Eine Freundin von ihr erhebt ähnliche Vorwürfe. Die heute 23-Jährige soll laut Anklage bei der Tochter des Angeklagten übernachtet und Champagner und Whiskey-Cola getrunken haben. Wie Christine D. war das Mädchen danach widerstandsunfähig. Und wie bei Christine D. wurde auch das zweite Opfer laut Anklage im Zimmer der Freundin von deren Vater missbraucht.
Nachdem der Antrag des Verteidigers, den ersten Anklagepunkt einzustellen, scheitert, wird der Prozess nun fortgesetzt. Alexander Betz argumentiert, dass die Tatzeit nicht konkret genug ermittelt wurde. Das erschwere die Verteidigung.
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