Anklage wegen Betrugs in 18294 Fällen

Der Münchner Geschäftsmann Volker S. hat sein Haus im Internet verlost – jetzt muss er ab 15. März vor das Landgericht
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Wehrt sich gegen die Vorwürfe: Volker S.
privat Wehrt sich gegen die Vorwürfe: Volker S.

Der Münchner Geschäftsmann Volker S. hat sein Haus im Internet verlost – jetzt muss er ab 15. März vor das Landgericht

MÜNCHEN Die Idee schien so clever. Statt sein Haus in Baldham auf dem Immobilienmarkt anzubieten, veranstaltete Volker S. (53), Geschäftsführer einer Vermögensverwaltung, eine Verlosung. Statt des Wertes von etwa 570000 Euro, hätte der Verkauf der angestrebten 48000 Lose 912000 Euro gebracht – abzüglich der Kosten für weitere Gewinne und Verwaltung. Und der glückliche Gewinner hätte sein Haus zum Schnäppchenpreis von 19 Euro bekommen.

Doch die Strafanzeige eines Einzahlers stoppte die Aktion. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft München I Anklage wegen Betruges in 18294 Fällen jeweils in Tateinheit mit unerlaubter Veranstaltung einer Ausspielung erhoben, die vom Landgericht auch zur Verhandlung zugelassen wurde. Der Prozess gegen den inzwischen in Berlin lebenden Volker S. beginnt am 15. März.

Der Vorwurf: Obwohl ihm die zuständige Glücksspielbehörde signalisiert hatte, dass die geplante Verlosung unter den 100 Teilnehmern, die die vorhergehenden Quizrunden überstanden haben, nicht rechtens sei, machte Volker S. weiter. „Den Teilnehmern spiegelte der Angeklagte vor, dass die Hausverlosung rechtlich zulässig sei“, erklärt die Staatsanwaltschaft. „Im Zeitraum 19.12.2008 bis 23.3.2009 nahm der Angeklagte mehr als 400000 Euro ein. Bis heute erfolgte weder eine Verlosung des Grundstücks noch eine Rückzahlung der Einsätze von 19 Euro.“

Volker S. wehrt sich gegen die Betrugsvorwürfe. Die Behörden hätten ihn behindert. Er habe nach wie vor vor, das Gewinnspiel durchzuziehen: „Es gab bislang sogar knapp 30000 Anfragen. Aber nicht alle haben noch gezahlt. Ich will meinen Vertrag erfüllen.“

„Hausgewinnspiele, die als Geschicklichkeitsspiele konzipiert sind und nicht dem Glücksspielstaatsvertrag unterliegen, werden in Deutschland immer populärer“, erklärte er dazu auf seiner Website. Zwar habe er vor dem Münchner Verwaltungsgericht im Februar 2009 eine Niederlage erlitten, das Spiel danach aber angepasst, und auch aus der kritisierten Verlosung im Finale ein Quiz gemacht. John Schneider

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