Anklage prüft Revision: 12 Jahre Haft für Eifersuchts-Killer

Das Landgericht verurteilt einen 28-Jährigen nur wegen Totschlags. Staatsanwalt prüft die Revision.
John Schneider |
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Der Angeklagte wird vorgeführt.
joh Der Angeklagte wird vorgeführt.

Wie starb Monika B. (33)? Am Ende waren es drei Versionen zum Tathergang, die dem Gericht vom Angeklagten Krzysztow W. (28) angeboten wurden - die bei seiner Polizeivernehmung, die im Gespräch mit dem Gutachter und schließlich eine dritte vor Gericht. Keine passte hundertprozentig zur anderen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem polnischen Trockenbauer vorgeworfen, im Streit am 6. Februar 2017 so heftig auf seine Verlobte eingestochen zu haben, ihren Kopf mit voller Kraft gegen die Wand geschlagen haben und der am Boden liegenden Frau schließlich mit dem Fuß auf den Hals gestiegen zu sein.

Strafkammer sah keine Mordmerkmale

Das Motiv: Eifersucht. Monika B. hatte ihrem Verlobten per Kurznachrichten mitgeteilt, dass sie ihn verlassen und nach Polen zurückkehren werde. In der gemeinsamen Wohnung in Freimann kam es dann zum tödlichen Streit.

Für die Strafkammer unter dem Vorsitz von Norbert Riedmann waren aber keine Mordmerkmale wie Heimtücke beweisbar. Der Streit zog sich über eine längere Zeit, Monika B. soll den Angeklagten dabei übel beleidigt haben. Das Urteil: zwölf Jahre Haft wegen Totschlags.

Staatsanwalt Laurent Lafleur hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert. Die Anklagebehörde wird jetzt prüfen, ob sie Revision gegen das Urteil einlegt.

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