Angeklagter: Mit "Lillifee" Kinder verführt

Ein 41-Jähriger steht wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Münchner Landgericht. Wie perfide der Hartz-IV-Empfänger Kontakt zu seinem Opfer aufbaute.
Torsten Huber |
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Karl-Heinz F. (41) ist wegen Kindsmissbrauchs vor Gericht.
Torsten Huber Karl-Heinz F. (41) ist wegen Kindsmissbrauchs vor Gericht.

Ein 41-Jähriger steht wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Münchner Landgericht. Wie perfide der Hartz-IV-Empfänger Kontakt zu seinem Opfer aufbaute.

München - Ein Prinzessin-Lillifee-Freundschaftsbuch, ein Stringtanga, eine Mädchenunterhose und ein Geburtstagsgruß mit der Überschrift: „Diese drei Dinge würde ich auf eine einsame Insel mitnehmen: Dich, ein Glas Rotwein, ein Lachen im Herzen!“

Adressat ist die damals erst achtjährige Lena B. (Identität geändert) gewesen. Seit Montag muss sich der Hartz-IV-Empfänger Karl-Heinz F. (41) wegen sexuellem Missbrauchs von Kindern, Besitzes von Kinderpornos und Urkundenfälschungen vor dem Münchner Landgericht verantworten.

Der Angeklagte wohnte zur Tatzeit im Oktober 2010 in unmittelbarer Nachbarschaft von Lena und deren Eltern in Bad Tölz. Die mochten Karl-Heinz F. anfangs. Er durfte bei ihnen auch Babysitten und auf Lena und deren älteren Bruder aufpassen. Dies beendeten die Eltern allerdings, als sie merkten, dass der Angeklagte die Kinder immer zu spät ins Bett schickte.

Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass Karl-Heinz F. mit den Geschenken Kontakt zu Lena B. aufbauen wollte. Denn Karl-Heinz F. ist bereits wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft. Die Eltern hatten sofort die Polizei alarmiert, als die Geschenke bei ihrer Tochter auftauchten.

Die Beamten führten eine Wohnungsdurchsuchung bei Karl-Heinz F. durch. In drei Spinden wurden 60 CD’s sichergestellt auf denen 32918 kinderpornographische Bild- und Videodateien gebrannt waren. Außerdem sind darauf noch zehn kinderpornographische Texte gespeichert gewesen.

Ein gefälschtes Diplom fiel der Polizei ebenfalls in die Hände. Damit wollte er sich im Montessori Kindergarten in Feldafing einen Job ermogeln. Die Kindergartenleitung empfand den Angeklagten schon damals als verhaltensauffällig. Nach einer Probearbeit bekam er eine Absage.

Zu dem Kinderporno-Material sagte der Angeklagte: „Das ist Kunst und damit nicht strafbar.“ Am Freitag soll das Urteil fallen.

 

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