Amtsgericht München: Rentnerin um 35.000 Euro betrogen - Haftstrafe

München - Es startete alles so gut: im Donisl lädt eine 37-Jährige eine 75-jährige Rentnerin auf ein Getränk ein. Beide Frauen verstehen sich gut, die Rentnerin spricht gar von Freundschaft. Am Ende ihrer Beziehung ist sie allerdings rund 35.000 Euro los.
Das Schöffengericht veruteilte die 37-jährige Täterin, eine portugiesische selbständige IT-Beraterin, wegen Betrugs zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Die Frau hatte die Anschuldigungen vor Gericht gestanden. Folgendermaßen spielte sich der Fall ab.
Die Betrügerin wickelte das Opfer mit intellektuellen Gesprächen ein
Im Frühsommer 2017 lernte die IT-Beraterin ihr Opfer im Donisl kennen. Sie lud sie auf ein Getränk ein. Es entwickelte sich daraus eine intensive Beziehung, fast täglich hatten beide Frauen persönlichen oder telefonische Kontakt. Die Rentnerin gab in der Verhandlung an, die Intellektualität der Verurteilten geschätzt zu haben, mit der sie gute Gespräche geführt habe.
Doch ihre vermeintliche Freundin nahm die Frau schamlos aus. Einmal bat sie um 3.500 Euro für die Zahlung einer Mietkaution, ein anderes Mal wurde um Bezahlung von Flügen oder einer Bahncard gebteten. Außerdem pflegte sie einen gehobenen Lebensstil, wohnte nur noch in guten Hotels, ging Essen und nahm Personal-Training-Stunden in einem Fitness-Center. Alles bezahlt von der Rentnerin. Die Forderungen gingen so weit, dass schließlich Darlehensverträge über gut 32.000 Euro abgefasst wurden. Die Portugiesin gab an, sie habe auf einem Amsterdamer Bankkonto große Ersparnisse aus ihrem Einkommen von monatlich 16.000 Euro, die wegen unbezahlter Steuern aber blockiert seien. Das Geld wolle sie später zurückzahlen.
Das Urteil des Gerichts
Das war natürlich alles gelogen. Die 37-Jährige gab das Geld weiter, an einen drei Jahre jüngeren Kroaten. Der, so sagte sie vor Gericht aus, habe ihr gedroht: Ein zu seiner Gruppe gehörender deutscher Richter wisse von ihrer Steuerschuld und wolle sie deswegen töten, sollte kein Geld fließen.
Dieser Umstand floss auch ins Urteil ein. Die Richterin begründete es damit, dass die IT-Beraterin "selbst möglicherweise in irgendeinem Abhängigkeitsverhältnis zu dem Kroaten stand. Der schien die Angeklagte unter Druck zu setzen, so dass nicht auszuschließen ist, dass die Angeklagte teilweise Angst vor ihm hatte. Zudem war die Angeklagte zum Teil geständig und verbrachte bereits 6 Monate in Untersuchungshaft. Sie ist nicht vorbestraft und handelte überaus leichtfertig. So benutzte sie von Anfang an ihre eigenen Personalien. Zudem hat sich die Angeklagte bei der Geschädigten entschuldigt.
Zu Lasten allerding wertete das Gericht die überaus dreiste Vorgehensweise. Sie habe "das Vertrauen der verwitweten Rentnerin ausgenutzt und ihr das Bestehen einer echten Freundschaft vorgespielt." Dementsprechend enttäuscht zeigte sie sich in der Verhandlung: "Ich war maßlos enttäuscht. Da ist nicht nur das Geld, sondern auch das Menschliche. Ich sah die Frau als Freundin an."
Das Urteil vom 13. April ist rechtskräftig.