Amtsgericht München: Hotelier muss 100 Euro Strafe zahlen: Aus kuriosem Grund

Ein Münchner Hotelier muss 100 Euro Strafe an die Staatskasse zahlen - weil er bei einem Polizeieinsatz seinen Namen nicht sagen wollte.
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Weil er seinen Namen nicht sagen wollte, muss ein Hotelier 100 Euro Strafe zahlen.
dpa Weil er seinen Namen nicht sagen wollte, muss ein Hotelier 100 Euro Strafe zahlen.

München - Manchmal ist Schweigen nicht Gold, sondern kostet - um im Bild zu bleiben -  im Gegenteil ein paar Silbertaler. So geschehen bei einem Münchner Hotelier, der vom Amtsgericht München zu einer Gelbuße von 100 Euro verurteilt wurde - weil er seinen Namen nicht sagen wollte (Aktenzeichen 1120 OWi 273 Js 207051/17).

Polizei will Namen erfahren - Hotelier schweigt

Dem 44-Jährigen wurde seine Barschheit gegenüber der Polizei zum Verhängnis. Die hatte ihn nämlich nach seinem Namen gefragt. Passiert war das alles im Februar 2017 im Hotel des Mannes. Ein Gast hatte bei ihm ein Zimmer für 47,50 Euro gebucht und auch schon bezahlt. Allerdings hatte sich ein Streit um die Lage des Zimmers entwickelt, der so weit eskalierte, dass der Hotelier seinen Gast rausschmiss. Das wollte sich der wiederum nicht gefallen lassen und bat nach den Personalien des 44-Jährigen, um sein Geld zurückzufordern. Die Situation schaukelte sich hoch, die Polizei kam, um den Streit zu schlichten.

Das misslang aber gründlich. Vor Gericht sagte die damals beteiligte Polizistin aus. Sie schilderte, dass sie damals aufgefordert wurde, sofort zu gehen. Seine Personalien wollte der Mann nicht preisgeben. Die Beamten belehrten ihn, dass das eine Ordnungswidrigkeit sei. Daraufhin habe er nur gesagt, er sei der Hausbesitzer. Um die Situation nicht unverhätlnismäßig eskalieren zu lassen, verließen die Polizisten daraufhin das Hotel. Die Personalien des Mannes konten erst im Nachgang über das Gewerbeamt ermittelt werden.

Angst vor dem Gast als Motiv

Als Grund für die Nicht-Nennung seines Namens sagte der Mann aus, er habe Angst vor dem Gast gehabt. Und hätte er der Polizei seinen Namen gesagt, hätte den ja auch der Gast gehört. Nur deswegen habe er nichts gesagt. Die Richterin glaubte das nicht. "Die Identitätsfeststellung durch Bekanntgabe zumindest des Namens des Betroffenen war objektiv notwendig, da weder die Polizeibeamten, noch der Gast Kenntnis von der Identität des Betroffenen hatten", so die Richterin. Die schlichte Angabe "Hausbesitzer" reiche da bei Weitem nicht aus.

Zugunsten des Betroffenen wertete das Gericht, "dass dem Hausverbot wohl auch ein Fehlverhalten des Gastes und ein damit zusammenhängender Streit vorausgegangen ist, weswegen die Gemüter erhitzt waren. Strafschärfend ist jedoch das barsche Verhalten gegenüber den Polizeibeamten zu werten, die lediglich versuchten, die ihnen gesetzlich zugewiesene Aufgabe zu erfüllen."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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