Amtsgericht München: Frau lässt Hund bei Hitze im Auto - Geldstrafe

München - Weil sie ihren Hund im September 2016 für mehrere Stunden im Auto gelassen und ihm so "erhebliche Leiden" zugefügt hat, verurteilte das Amtsgericht München eine 29-jährige in München lebende Frau zu einer Geldstrafe von 200 Euro.
Die Köchin selbst hatte gegenüber der Polizei angegeben, dass sie ihren Doggen-Rottweiler-Mischling am 13. September 2016 auf einem Parkplatz in Hof maximal 20 Minuten alleine in ihrem Auto gelassen habe. Das Autofenster sei dabei offen gewesen, zusätzlich habe sie für ihren Hund eine Wasserschale im Auto bereitgestellt. Laut eigener Aussage habe die 29-Jährige alle zehn Minuten kontrolliert, ob mit dem Tier alles in Ordnung sei. Bereits beim zweiten Nachsehen sei allerdings schon die Polizei vor Ort gewesen, die den Hund dann unter den Augen ihres Sohnes gewaltsam mitgenommen habe.
Einer Zeugin und dem anwesenden Polizisten zufolge lief die Geschichte allerdings ganz anders ab: Gegen 11 Uhr hatte die Zeugin den Hund erstmals im unverschlossenen Auto gesehen – zu diesem Zeitpunkt habe das Tier bereits stark gehechelt und Schaum vor dem Mund gehabt. Die Scheibe der Beifahrerseite wurde lediglich fünf Zentimeter nach unten gelassen, alle anderen Fenster waren verschlossen. Der Frau zufolge gab es auch keine Wasserschale im Auto, sondern lediglich eine verschlossene Wasserflasche, die im Fußraum des Beifahrerplatzes lag.
Polizist: Der Hund war "fertig"
Der Polizist erzählte bei der Vernehmung, dass er gegen 11:20 Uhr zum Auto gekommen sei. Da habe der Hund bereits Schaum vor dem Mund gehabt und stark gehechelt – zusätzlich sei der Rottweilermischung bereits Eiter aus den Augen gelaufen. Er habe hyperventiliert. Der Beamte habe selbst einen Hund, nach seiner Einschätzung sei der Vierbeiner im Auto "fertig" gewesen. Eine amtlichen Messung zufolge hat die Außentemperatur zu diesem Zeitpunkt 25 Grad im Schatten betragen.
Er selbst blieb noch rund zwei Stunden, bis etwa 13 Uhr, am Parkplatz. Demnach habe sich das Tier nicht etwa 20 Minunten alleine und ohne Kontrollbesuche im Auto befunden, sondern rund zwei Stunden! Danach sei er gegangen und habe einen entsprechenden Notizzettel an der Windschutzscheibe des Autos hinterlassen. Die Frau sei dann erst drei Stunden später, gegen 16 Uhr, auf der Polizeiwache erschienen und habe sich dabei "fürchterlich aufgeregt". Ihrer Meinung nach seien blutunterlaufene Augen bei dieser Rasse ganz normal – ebenso das Hecheln, wenn es etwas wärmer ist.
Der Beamte sollte mit seiner Einschätzung recht behalten – der Zustand des Hund war äußerst bedenkenswert. "Nach den Ausführungen des Amtstierarztes lasse das Hyperventilieren des Hundes mit Schaum am Mund bereits auf eine eingetretene erhöhte Thermoregulationsaktivität des Hundes aufgrund eines Hitzestaus im Pkw schließen. Bei fehlender Möglichkeit Flüssigkeit aufzunehmen sei ein Austrocknen des Körpers die Folge. Dadurch können Körperfunktionen erheblich beeinträchtigt werden und sogar das Tier verenden", so das Amtsgericht München.
Der Hund befindet sich immer noch im Tierheim in Hof
Der zuständige Richter stellte am 29. November des letzten Jahres fest, dass "die Betroffene durchaus die Gefahr für den Hund hätte erkennen können. In der Presse wird häufig über solche Fälle, sei es im Auto zurückgelassene Kleinkinder oder Tiere mit den entsprechenden Gefahren berichtet. Sie hätte auch ohne weiteres durch Öffnen der Fenster und Bereitstellen einer Wasserschale das Leiden des Hundes verhindern können."
Dass es am Ende gemäß § 18 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes lediglich 200 Euro Strafe wurden, liegt daran, "dass nur eine fahrlässige Begehungsweise vorlag, keine Vorbelastungen bekannt sind und eine Wiederholung bereits deswegen unwahrscheinlich ist, da die Betroffene den Besitz des Hundes aufgegeben hat, welcher sich immer noch im Tierheim in Hof befindet."
Das Urteil ist rechtskräftig.