Amtsgericht München entscheidet: Keine Haftung für Betrug mit Gebraucht-Motorrad

Plattformen für den Verkauf von gebrauchten Autos oder Motorrädern sind nicht daran schuld, wenn Nutzer ihr Ratschläge ignorieren. Dies entschied das Amtsgericht München. Ein Mann war zuvor auf einen Betrüger hereingefallen.
Sophie Anfang |
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München - Er war sich ganz sicher, ein Schnäppchen gemacht zu haben. "Wunderschöne BMW R80 RT" hieß es in der Anzeige und "wirklich toller Zustand" – und all das für nur 4000 Euro. Da schlug der Nutzer einer Gebrauchtwagen-Plattform im Internet gerne zu.

Dumm nur: Nachdem er das Geld überwiesen hatte, hörte er von dem Verkäufer nie wieder etwas – und auch das Motorrad bekam er nicht geliefert.

So begründet der Richter sein Urteil

Daraufhin klagte der geneppte Mann aus Sachsen-Anhalt gegen die Münchner Gebrauchtwagen-Plattform auf Rückerstattung des Kaufpreises. Das lehnte das Münchner Amtsgericht nun ab. Die Plattform habe auf ihrer Seite mittels eines Ratgebers zur sicheren Vertragsabwicklung auf die Risiken hingewiesen. "Diese Hinweise sind auch keinesfalls versteckt oder erst nach längerer Suche zu finden", stellte der zuständige Richter in seinem Urteil fest.

Trotz der Hinweise hatte der Käufer mit dem Verkäufer über E-Mails außerhalb des Plattform-Systems kommuniziert und, gegen den ausdrücklichen Rat des Gebrauchtwagen-Vermittlers, den vollen Kaufpreis überwiesen, ohne das Motorrad je gesehen zu haben.

Besonders bitter für den geprellten Motorrad-Käufer: Die E-Mail-Adresse, die der Betrüger zur Kommunikation mit ihm verwendete, war der Online-Plattform bereits als betrügerisch bekannt. Für die Anzeige auf der Internetseite selbst allerdings hatten sich die Gauner eine neue, unverdächtige Adresse zugelegt. Doch auch dieser Identitätswechsel hatte den Schnäppchen-Jäger nicht misstrauisch gemacht.

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