Amtsgericht München: Betrüger beeindruckt durch Anzahl an Straftaten

Das Amtsgericht verurteilt einen jungen Mann, der als Betrüger schon regelrecht Karriere gemacht hat. Sein Strafregister ist beeindruckend.
von  az
Der junge Mann hat schon reichlich Erfahrung mit der Justiz gesammelt. (Symbolbild)
Der junge Mann hat schon reichlich Erfahrung mit der Justiz gesammelt. (Symbolbild) © David Ebener/dpa

München - Manche Zeitgenossen lernen es einfach nicht: So wie der junge Mann, den das Amtsgericht München wegen Betrugs zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt hat - da war er 22 Jahre alt. Wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte, sei der Verurteilte schon in der Schule wegen seines antisozialen Verhaltens aufgefallen. Später entwickelt er eine regelrechte Betrugs-Karriere: Als 16-Jähriger erhält er Strafen wegen kleinerer Delikte. Mit 19 Jahren sitzt er knapp fünf Monate in Untersuchungshaft wegen schwerer räuberischer Erpressung, es folgen zwei Jahre Jugendstrafe - allerdings mit vorzeitiger Entlassung im Herbst 2012.

Kaum ist er aus dem Knast, geht's schon weiter

Kaum ist er draußen, begeht er schon wieder Straftaten: Über eine Internetplattform verkauft er Handys für mehrere Hundert Euro - die er allerdings gar nicht besitzt. Besonders perfide: Er zeigt auffallend schöne Fotos von den Geräten und macht zugleich einen besonders günstigen Preis, um die Käufer anzulocken. Diese überweisen gutgläubig, bekommen aber keine Ware.

2013 dann die nächste nachgewiesene Straftat: Der Betrüger hat offenbar eine Freundin und will ihr etwas bieten - das jedenfalls sagt er später dem Richter als Begründung. Der junge Mann mietet also im Zentrum von München ein schickes Hotelzimmer für zwei Nächte, bestellt feinstes Essen und Getränke. Die Rechnung über 507 Euro zahlt er natürlich nicht. Kurz drauf der gleiche Spaß nochmal - diesmal für drei Nächte, Kosten: 1130 Euro. Im Juni und August 2013 wird der junge Mann deswegen angeklagt. Die Verhandlung findet allerdings ohne ihn statt - der Gute hat sich abgesetzt. Ziel: Die Schweiz.

Den Schaden zahlt Papa

Im Gerichtsprozess wird deutlich: Der Betrüger versteht seinen "Beruf". So sagt der Richter in seinem Urteilsspruch: "Bei den Hotels (…) hatte er diese vorgebucht und vorausgewählt und trat entsprechend souverän und gepflegt auf. Dies spricht für ein gesteigertes Maß an krimineller Energie, die in diesen Taten ihren Ausdruck findet." Den Schaden, der den Hotels entstanden ist, übernimmt der Vater des Kriminellen.

Die Strafe allerdings wird gar nicht erst angetreten - der Betrüger ist ja noch schwer beschäftigt, in der Schweiz: Allein im Oktober und November 2013 begeht er dort 102 nachgewiesene Delikte, nach dem gleichen Schema wie in Deutschland, berichtet das Münchner Amtsgericht. Der Schaden: 38.105 Schweizer Franken (entspricht rund 35.600 Euro). Im April 2014 wird er gefasst. Ein Schweizer Gericht verurteilt ihn zu zwei Jahren Gefängnis.

"Nicht bereit, durch Arbeit eigenen Lebensunterhalt zu erwirtschaften"

Der Richter scheint allerdings nicht an eine mögliche Läuterung des jungen Mannes zu glauben. Seine Urteilsbegründung: Beim Angeklagten habe sich bereits ein "Hang" ausgeprägt, seinen Lebensunterhalt durch Betrug und andere Eigentumsdelikte zu bestreiten. "Er scheint nicht bereit, durch Arbeit nachdrücklich einen eigenen Lebensunterhalt zu erwirtschaften. Hier scheinen massive erzieherische Defizite auf. (… ) Es bleibt zu hoffen, dass eine längere Gesamterziehung, die hier auch verhältnismäßig erscheint, diese Defizite zumindest schmälert."

Doch auch ihn der Schweiz wird der Betrüger vorzeitig aus der Haft entlassen, am 18. März 2015. Gut drei Monate später kehrt er dann doch nach Deutschland zurück und stellt sich der Polizei. Er ist geständig und wird am 10. Juli 2015 am Amtsgericht München für die in Deutschland verübten Taten verurteilt. Die Strafe: zwei Jahre und acht Monate.

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Das Gericht gehe von "schädlichen Neigungen" bei dem Verurteilten aus, so die Sprecherin des Amtsgerichts. "…vor dem Hintergrund der langen und tiefen 'Karriere' als Betrüger fügen sich die hiesigen Straftaten nahtlos in das Gefüge jener Taten ein, die sowohl als Vorbelastungen in Deutschland bereits vorhanden sind als auch wegen der Taten in der Schweiz zur Verurteilung gekommen sind.

Gegen das Urteil legen zunächst sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein, beide nehmen diese aber wieder zurück. Knapp 14 Monate später wird das Urteil rechtskräftig.

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