Amtsgericht hebt ein Stadionverbot wieder auf

München Für ein Stadionverbot braucht es gute Gründe. Ein 30-jähriger Fußballfan des 1. FC Nürnberg, der am 13. April 2013 bei der Randale rund um das Derby in der Allianz Arena auffällig geworden war, hat erfolgreich gegen ein bundesweites Stadionverbot geklagt.
Die AZ nannte es damals die „Derby-Schande“: Vor dem Spiel war es zu Gewalttätigkeiten der Club-Fans gegenüber den Polizeikräften gekommen. Es wurden Äste als Schlagwerkzeuge gegen die Polizeibeamten eingesetzt und gezielt Steine und Flaschen gegen die Polizisten geworfen. Mehrere Beamte wurden zum Teil erheblich verletzt. Gegen den Kläger wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung eines Landfriedensbruchs eingeleitet, das noch nicht abgeschlossen ist.
Der FC Bayern wurde von der Polizei über das Ermittlungsverfahren informiert und verhängte gegen den Kläger ein bundesweit wirksames Stadionverbot. Begründung: Nach den DFB-Richtlinien soll ein überörtliches Stadionverbot ausgesprochen werden, wenn ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs eingeleitet wurde.
Der Amtsrichter gab aber dem Kläger Recht. Es habe nicht nachgewiesen werden können, dass er zu denjenigen gehört habe, die gewalttätig gegen die Polizeibeamten vorgegangen sind. Der Kläger sei zwar durch aggressives Verhalten aufgefallen, aber das reiche nicht für einen Anfangsverdacht des Landfriedensbruchs. Damit fehle ein sachlicher Grund für das Stadionverbot.