Amtsgericht hebt ein Stadionverbot wieder auf

Nach Randale von 2013: Aggressiver Club-Fan klagte beim Amtsgericht erfolgreich gegen ein bundesweites Verbot, Fußballstadien zu betreten.
John Schneider |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Da hatte die Polizei noch alles im Griff: Die beiden Fangruppen konnten vor dem Derby zunächst auseinandergehalten werden.
G. Barth Da hatte die Polizei noch alles im Griff: Die beiden Fangruppen konnten vor dem Derby zunächst auseinandergehalten werden.

München Für ein Stadionverbot braucht es gute Gründe. Ein 30-jähriger Fußballfan des 1. FC Nürnberg, der am 13. April 2013 bei der Randale rund um das Derby in der Allianz Arena auffällig geworden war, hat erfolgreich gegen ein bundesweites Stadionverbot geklagt.

Die AZ nannte es damals die „Derby-Schande“: Vor dem Spiel war es zu Gewalttätigkeiten der Club-Fans gegenüber den Polizeikräften gekommen. Es wurden Äste als Schlagwerkzeuge gegen die Polizeibeamten eingesetzt und gezielt Steine und Flaschen gegen die Polizisten geworfen. Mehrere Beamte wurden zum Teil erheblich verletzt. Gegen den Kläger wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung eines Landfriedensbruchs eingeleitet, das noch nicht abgeschlossen ist.

Der FC Bayern wurde von der Polizei über das Ermittlungsverfahren informiert und verhängte gegen den Kläger ein bundesweit wirksames Stadionverbot. Begründung: Nach den DFB-Richtlinien soll ein überörtliches Stadionverbot ausgesprochen werden, wenn ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs eingeleitet wurde.

Der Amtsrichter gab aber dem Kläger Recht. Es habe nicht nachgewiesen werden können, dass er zu denjenigen gehört habe, die gewalttätig gegen die Polizeibeamten vorgegangen sind. Der Kläger sei zwar durch aggressives Verhalten aufgefallen, aber das reiche nicht für einen Anfangsverdacht des Landfriedensbruchs. Damit fehle ein sachlicher Grund für das Stadionverbot.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.