Amtsgericht: Hat Arzt zugeschlagen?

Kurioser Prozess am Amtsgericht: Ein Arzt soll einen Studenten verprügelt haben. Er bestreitet das, das Verfahren wird eingestellt.
John Schneider |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

München Ein Arzt, dem vorgeworfen wird, seine Hände nicht zum Heilen, sondern zum Verletzen zu benutzen – das gibt es auch am Amtsgericht nicht alle Tage. Opfer des 46-jährigen Mediziners war ein Jurastudent (21), dem unter anderem der Kiefer ausgerenkt wurde.

Der Fall: Am 26. März 2013 sind Herbert C. (alle Namen geändert) und sein Freund Peter (20) nach einer ausgedehnten Geburtstagsfeier am Morgen auf dem Nachhauseweg. Beide sind angetrunken. Beide wollen provozieren. Das berichten vier Zeugen, die den beiden an diesem Morgen begegnen.

Die Situation eskaliert, als sie auf den Arzt Hans T. treffen, der gerade mit seinem Hund sein Haus verlässt. Auch hier kommt es zunächst zum Austausch von verbalen „Nettigkeiten“. Der Wagen des Arztes sei zu laut, wecke die Nachbarschaft, provozieren die beiden Burschen. Der Arzt kontert mit „Verpisst euch!“ und schlimmerem, berichtet das Opfer.

Lesen Sie auch: Droh-SMS an Chef

Sein Freund habe dann gesagt, man wüsste ja jetzt, wo Arzt und Hund wohnen. Der 46-Jährige habe sich wohl bedroht gefühlt und sei auf sie zugerannt: „Mein Freund war leider schneller als ich.“ Der Jurastudent schilderte dann im Gerichtssaal, wie ihn der Arzt gepackt, zu Boden gebracht und mit den Knien ins Gesicht gestoßen hat. Weil ihm das nicht anschaulich genug gelingt, fordert ihn die Staatsanwältin auf, mit ihr zusammen die Szene nachzustellen. Was er auch tut.

Der Gutachter bestätigt, dass anhand des Attestes und der Fotos von den Verletzungen, die Version des Studenten plausibel erscheint. Tatsächlich könnten die Knie-Stöße auch eine Verrenkung des Kiefers verursachen. Dass die Verletzungen nicht schwerer ausgefallen seien, liege an dem geringen Abstand zwischen Knie und Gesicht.

Die eher leichten Verletzungen führten schließlich dazu, dass das Gericht das Verfahren gegen den Arzt – der die Vorwürfe bestreitet – einstellte. Die Auflage: Er muss 6000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.