Amal Clooney beim Terrorprozess in München?

Die prominente Anwältin setzt sich für ein Opfer ein. Nach München kommt sie wohl nicht.
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Rechtsanwältin Amal Clooney.
Bebeto Matthews/AP/dpa Rechtsanwältin Amal Clooney.

München - Sie soll nach Syrien ausgereist, sich dem IS angeschlossen und ein fünfjähriges Kind als Sklavin gehalten und verdursten haben lassen: Am Dienstag beginnt der Terrorprozess gegen Jennifer W. aus Lohne (Kreis Vechta) vor dem Oberlandesgericht in München. Die Mutter des Mädchens, das W. gequält haben soll, bekommt im Prozess nun prominente Unterstützung.

Menschenrechtsanwältin Amal Clooney (41) ist eine Anwältin der Mutter, die im Prozess als Nebenklägerin auftreten wird. So berichtet es das Magazin "Der Spiegel".

Amal Clooney beratend im Hintergrund

Nach Informationen der AZ wird die Ehefrau von Schauspieler George Clooney jedoch weniger aktiv als Anwältin, sondern eher beratend im Hintergrund tätig sein. Vertreten wird die Mutter durch eine Berliner Kanzlei, Amal Clooney dürfte als Britin zudem nicht einfach in Deutschland als Anwältin tätig werden.

Ein Sprecher des Oberlandesgerichts konnte zudem nicht sagen, ob Clooney tatsächlich persönlich zu dem Prozess anreisen wird. Die Anwältin engagiert sich seit längerem für Opfer der Terrororganisation "Islamischer Staat", so vertrat sie die Jesidin Nadia Murad.

Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland

Bei dem Prozess in München wirft die Generalbundesanwaltschaft Jennifer W. unter anderem vor, im Sommer 2015 mit ihrem Mann ein kleines Mädchen aus einer Gruppe von Kriegsgefangenen gekauft und versklavt zu haben.

Als das Kind krank wurde und deswegen ins Bett machte, kettete der Mann das Mädchen nach Angaben der Karlsruher Behörde draußen an und ließ es unter sengender Sonne qualvoll verdursten.

Die Angeklagte ließ ihren Mann demnach gewähren und unternahm nichts zur Rettung des Mädchens.

Jennifer W. ist unter anderem wegen Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland angeklagt.

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