Am Flughafen darf nicht gestreikt werden
MÜNCHEN - Nach Protesten von Beschäftigten des Bodenpersonals am Münchner Flughafen müssen sich die Teilnehmer auf Konsequenzen einstellen.
„Wir behalten uns arbeitsrechtliche Schritte gegen die Streikenden vor“, sagte ein Sprecher des Flughafens am Freitag. Das Arbeitsgericht München habe zudem weitere Aktionen verboten, wie der Flughafen-Sprecher und die Gewerkschaft ver.di übereinstimmend berichteten. Am Dienstag hatten Mitarbeiter des Bodenpersonals mit einem mehrstündigen Warnstreik gegen ihre Arbeitsbedingungen protestiert. Die Gewerkschaft kündigte Widerstand gegen die Entscheidung des Gerichts an. (dpa)
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