Alberner Polizeistreich landet vor Gericht
MÜNCHEN - Hauptmeister Wolfgang W. hat an einem heißen Junitag seine Wasserflasche geschüttelt und einen Kollegen im Polizeiwagen daneben bespritzt. Der revanchierte sich mit Pfefferspray - und die Kammer attestiert dem Polizeipräsidium "Humorlosigkeit".
Das mit dem Wasser hätte er besser lassen sollen: Für einen Dummen-Jungen-Streich handelte sich der Münchner Polizeihauptmeister Wolfgang W. (39) einen heftigen disziplinarischen Rüffel ein. Der USK-Mann hatte an einem sehr heißen Junitag 2006 bei einem WM-Einsatz seine Wasserflasche geschüttelt und auf der Rosenheimer Straße aus dem offenen Fenster des Dienstwagens einen Kollegen im Polizeiwagen daneben bespritzt.
Die Sache eskalierte: Der nass gemachte USK-Polizist revanchierte sich an der nächsten Ampel mit einer Pfefferspray-Attacke. „Kollege, was soll der Schwachsinn“, stellte Wolfgang W. den Mann später zur Rede. Doch die beiden Polizisten hatten sich schnell wieder vertragen.
Für den albernen Streich kassierte der Hauptmeister einen Verweis
Das Münchner Polizeipräsidium zeigte sich da weniger tolerant. Wolfgang W. wurde am 17. Dezember 2006 für seine alberne, aber harmlose Aktion mit einem Verweis bedacht. Als Polizist im Einsatz müsse man seine Pflicht achtungs- und vertrauenswürdig ausüben.
Außerdem seien die Vorfälle auf der Rosenheimer Straße Auslöser einer Strafaktion im Quartier der Bereitschaftspolizei in der Bad Schachener Straße gewesen. Fünf Polizisten sollen wenige Stunden danach dort den Pfefferspray-Attentäter mit Kabelbindern gefesselt und in voller Montur unter die laufende Dusche gelegt haben.
Die peinlichen Details gerieten an die Öffentlichkeit
Die Vorgänge bei der USK sorgten Ende 2006 für einigen Wirbel, als die peinlichen Details an die Öffentlichkeit drangen. Von gezielten Demütigungen in der Einheit war die Rede, eine interne Ermittlungsgruppe sollte Klarheit bringen.
Auch gegen Wolfgang W. wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet bis die Staatsanwaltschaft ein Einsehen hatte. Mit Wasser zu spritzen stelle dann wohl doch keine Körperverletzung im Amt da, fanden die Ermittler und stellten das Verfahren gegen den Polizeihauptmeister ein.
Blitzurteil von der Disziplinarkammer
Die Verhandlung vor der Disziplinarkammer des Bayerischen Verwaltungsgerichtes war dann auch rekordverdächtig kurz. Nicht einmal zehn Minuten brauchte das Gericht, um zu einem Urteil zu kommen: Der Verweis wird aufgehoben, der Freistaat hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Kammer entsprach damit dem Antrag von Verteidiger Gerd Tersteegen. Der hatte in seinem Antrag feststellen lassen wollen, dass das Polizeipräsidium München in diesem Falle „Humorlosigkeit bewiesen“ und „Souveränität vermissen“ ließ.
John Schneider
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