Aktive Sterbehilfe: Strafe für Münchner Anwalt

Die alte Frau lag seit fünf Jahren im Wachkoma, sie sollte in Würde sterben können. Deshalb durchschnitt ihre Tochter den Ernährungsschlauch - auf Anraten ihres Anwalts. Dieser wurde jetzt wegen versuchten Totschlags verurteilt.
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Erika K. lag fünf Jahre lang im Wachkoma.
az 2 Erika K. lag fünf Jahre lang im Wachkoma.

FULDA, MÜNCHEN - Die alte Frau lag seit fünf Jahren im Wachkoma, sie sollte in Würde sterben können. Deshalb durchschnitt ihre Tochter den Ernährungsschlauch - auf Anraten ihres Anwalts. Dieser wurde jetzt wegen versuchten Totschlags verurteilt.

In einem Prozess um aktive Sterbehilfe hat das Landgericht Fulda am Donnerstag eine 54-jährige Frau aus Kassel vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Den mitangeklagten Anwalt aus München verurteilte das Gericht zu neun Monaten Haft auf Bewährung. Außerdem muss er eine Geldbuße von 10 000 Euro zahlen. Weitere 10 000 Euro soll der Anwalt an den Hospizverein in Fulda entrichten.

Auf Anraten des Anwalts hatte die Frau den Ernährungsschlauch ihrer 76-jährigen Mutter gekappt, die seit fünf Jahren im Wachkoma gelegen hatte. Damit habe sie ihrer Mutter ein würdevolles Sterben ermöglichen wollen.

Sie hatte sich einen würdevollen Tod gewünscht

Die Mutter hatte sich einen würdevollen Tod gewünscht, eine Patientenverfügung gab es aber nicht. Der Träger des Pflegeheims hatte entschieden, die Frau künstlich am Leben zu erhalten.

Die Staatsanwältin hatte auf eine Bewährungsstrafe für die Tochter und dreieinhalb Jahre Haft für den Rechtsanwalt der Frau plädiert. Er habe sich zum Herrscher über Leben und Tod erhoben und sowohl den Arzt als auch das Pflegeheim erheblich unter Druck gesetzt.

Die Deutsche Hospiz Stiftung forderte ein praxistaugliches Patientenverfügungsgesetz, das auch für Klarheit sorgen müsse, wenn keine Patientenverfügung vorliege.(dpa)

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