Agentin verklagt Opernsängerin Anja Kampe

Anja Kampe singt auf den großen Bühnen der Opernwelt. Nach einem Streit mit ihrer Agentin kommt es zu einem Vergleich.
John Schneider |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Anja Kampe singt auf den großen Bühnen der Opernwelt. Nach einem Streit mit ihrer Agentin kommt es zu einem Vergleich.
 

München - Anja Kampe ist in ihrem Fach Weltklasse. Die bekannte Sopranistin singt auf den großen Bühnen der Opernwelt. Anfang des Jahres wurde sie sogar als "Bayerische Kammersängerin" geehrt.

Großen Anteil an ihrer Karriere hat ihre Agentin Heidi S., mit der sie seit 2002 zusammenarbeitet. Das sagt Kampe selber. Doch es sei auch klar gewesen, dass ihre Agentin sie aus Altersgründen nicht mehr bis zum Karriereende begleiten könne. Das habe man bei einem langen Spaziergang auch besprochen, berichtet die Sängerin.

Eine Einigungin Sicht

Sie kündigte den Management-Vertrag im Mai 2017 außerordentlich. Doch die Agentin wollte sich nicht so einfach abspeisen lassen, sie fühlte sich um 21 500 Euro vertraglich vorgesehene Provisionen gebracht. Außerdem fehle es am Kündigungsgrund. Einigungsversuche scheiterten, also traf man sich vor Gericht wieder. Das Landgericht gab der Agentin teilweise recht.

Der OLG-Senat bewog in der Berufungsverhandlung am Mittwoch beide Seiten zu einem Vergleich. Nach langem Hin und Her, welche Engagements da miteinberechnet werden müssen und welche nicht, einigte man sich. Kampe zahlt einen fünfstelligen, noch nicht ganz genau festgelegten Betrag. Anja Kampes Fazit: "Hauptsache, ich habe dann meine Ruhe."

 

Lesen Sie hier: Prozess: Klo-Mann unterschlägt 425.000 Euro Toilettengeld!

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.