Ärger um Stadtwappen auf Nespresso-Verpackung
München – Bei der Anfrage an OB Reiter ging es um eine schlichte weiße Umverpackung, die drei Stangen Nespresso-Kapseln zusammenhält. Erhältlich war dieses Bundle nur im Münchner Nespresso-Shop, weshalb auf der Vorderseite auch die Silhouette der Marienkirche und auf der linken Seite das Wappen der Landeshauptstadt abgebildet wurde.
Genau dieses kleine Wappen unterliegt jedoch klaren Nutzungsvorschriften: "Eine Verwendung des Stadtwappens bedarf nach § 6 Abs. 1 der Stadtwappensatzung der Landeshauptstadt München (StadtwappenS) der Genehmigung. Für kommerzielle und werbliche Nutzungen darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn es im Interesse der Stadt liegt und der Eindruck einer amtlichen Beteiligung nicht entsteht (§ 6 Abs. 2 StadtwappenS)." Und eine solche Genehmigung wird äußerst selten ausgesprochen.
"Der Firma Nespresso wurde keine Genehmigung erteilt"
Die CSU-Stadträte Dr. Evelyne Menges und Manuel Pretzl wollten daher wissen, ob Nespresso eine solche Ausnahmegenehmigung erhalten hat. Die Antwort von Oberbürgermeister Reiter fällt eindeutig aus: "Der Firma Nespresso wurde [...] keine Genehmigung für eine Verpackung von drei Kaffeestangen mit dem kleinen Stadtwappen erteilt."
Anders ausgedrückt: Nespresso hat das Stadtwappen unerlaubt für Werbezwecke genutzt. Das Unternehmen wurde deshalb inzwischen auch "aufgefordert, das Münchner Stadtwappen nicht mehr zu verwenden und hat dies bereits zugesagt. Der Verkauf der Verpackungen wurde eingestellt", so Reiter.
Eine Strafe muss der Kaffeeröster allerdings nicht fürchten: "Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die widerrechtliche Nutzung des Stadtwappens in der Regel unwissentlich erfolgt und unserer Forderung, die Nutzung zu unterlassen, unverzüglich Folge geleistet wird." Eine Sanktion wäre daher nur dann ausgesprochen worden, wenn Nespresso den ersten Hinweis ignoriert hätte.
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