Ärger um geplantes Asylbewerberheim

Die Unterstützer des Bürgerbegehrens gegen eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge gewinnen vor Gericht – und können das Heim dennoch nicht mehr verhindern.
John Schneider |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Links: Ihr Bürgerbegehren ist zulässig, das Asylbewerberheim kommt trotzdem: Die Putzbrunner Reinhold Link und Margit Preiss. Rechts: Die Bauarbeiten haben schon begonnen: In Putzbrunn entsteht ein neues Asylbewerberheim.
dpa/jot Links: Ihr Bürgerbegehren ist zulässig, das Asylbewerberheim kommt trotzdem: Die Putzbrunner Reinhold Link und Margit Preiss. Rechts: Die Bauarbeiten haben schon begonnen: In Putzbrunn entsteht ein neues Asylbewerberheim.

München – Irgendwie fühlten sich am Ende der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht beide Seiten als Sieger. Im Streit um ein geplantes Asylbewerberheim in Putzbrunn hatten 1040 Putzbrunner für ein Bürgerbegehren unterzeichnet, dass auf dem Areal am Putzbrunner Waldrand den Bau einer Unterkunft für 60 Menschen verhindern sollte.

Die Gemeinde hatte das Bürgerbegehren als unzulässig verworfen, weil mit irreführenden Behauptungen argumentiert worden sei. Die Vertreter des Bürgerbegehrens klagten dagegen – und werden beim Verwaltungsgericht Recht bekommen. Das machte Richterin Gertraud Beck gestern klar.

Weder die Andeutung von Mauschelei zwischen Bürgermeister und Landrätin, noch die falsche Verwendung des Begriffs „Bannwald“ im Text des Bürgerbehrens reichen als Begründung für die Unzulässigkeit.

Während das Bürgerbegehren im Text die Nutzung des Grundstücks für altersgerechtes Wohnen vorgeschoben hatte, machten die Initiatoren keinen Hehl daraus, dass sie vor allem verhindern wollten, dass der Landkreis und die Gemeinde eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber errichten.

Doch schon zu Beginn der Verhandlung nahm die Vorsitzende Richtern den Zündstoff aus diesem Streit heraus. Um das Asylbewerberheim gehe es gar nicht mehr, erklärte sie. Das sei schon genehmigt und damit von dem Bürgerbegehren nicht betroffen.

Das Areal sei mit 36000 Quadratmetern aber sehr groß. Das Bürgerbegehren betreffe den Rest des Grundstücks. Deswegen bekommt Putzbrunn jetzt wohl beides. Altengerechtes Wohnen UND ein Asylbewerberheim.

Die beiden Kläger Margit Preiss und Reinhold Link freuten sich dennoch über ihren juristischen Erfolg. Sie hatten kritisiert, dass man die Putzbrunner für dumm verkaufen wollte. Die ganze Sache sei sehr undurchsichtig zustande gekommen, so Preiss gestern. Und ein Ausbau des Heims wurde durch das Begehren unmöglich gemacht, freute sich eine weitere Unterstützerin.

Bürgermeister Edwin Klostermeier wird jetzt in der Gemeinde darauf hinwirken müssen, dass das Begehren doch noch freiwillig umgesetzt wird. Sonst wird Putzbrunn durch ein Urteil dazu gezwungen. Er lächelte trotzdem tapfer. Denn das Asylbewerberheim wird kommen. Immerhin.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.