Ärger im Englischen Garten: 55 Euro Bußgeld für "Gratis"-Rikscha

Amtsgericht urteilt: Ein Münchner, der ohne Genehmigung Fahrten anbot, muss zahlen.
John Schneider
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Im Englischen Garten darf man nur mit Genehmigung der Schlösser- und Seenverwaltung Rikschafahrten anbieten (Symbolbild).
Im Englischen Garten darf man nur mit Genehmigung der Schlösser- und Seenverwaltung Rikschafahrten anbieten (Symbolbild). © Ralph Peters

Wer im Englischen Garten Rikscha-Fahrten anbietet, braucht dafür eine Genehmigung der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung. Dass man für die Fahrten erst mal kein Geld verlangt, spielt laut Urteil des Amtsgerichts dabei keine Rolle.

Der Fall: Ein Münchner Rikscha-Fahrer bot regelmäßig im Bereich des Englischen Gartens Dienste für Fahrgäste, insbesondere Touristen, an, ohne über eine Genehmigung für gewerbliche Tätigkeiten der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung zu verfügen.

Rikscha mit der Aufschrift "Gratis"

Um Fahrgäste anzuwerben, brachte der Rikscha-Fahrer auf seiner Rikscha die Aufschrift "Gratis" an. Die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung verhängte gegen den Rikscha-Fahrer trotzdem ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro. Hiergegen wehrte sich dieser vor dem Amtsgericht.

Der Gratis-Rikscha-Fahrer behauptete, er sei zwar regelmäßig im Englischen Garten, fahre dort jedoch nur "einfach so" mit seiner Rikscha herum und nehme Leute mit. Er nehme kein Geld von Fahrgästen an. Das Amtsgericht München glaubte ihm nicht, sondern verurteilte den Rikscha-Fahrer wegen Verstoßes gegen die städtische Verordnung über die staatliche Parkanlage Englischer Garten zu einem Bußgeld von 55 Euro.

Zeuge traf den Fahrer beinahe täglich

Zur Begründung erklärt das Gericht: "Die von ihm angebotene Tätigkeit ist auch gewerblich." Wie das, wenn man kein Geld verlangt?

"Es kommt für das Merkmal der Gewerblichkeit nicht darauf an, ob bewusst ein Entgelt für eine Tätigkeit eingefordert wird, sondern darauf, ob die Tätigkeit auf das dauerhafte Erzielen von Einnahmen ausgelegt ist", erklärt das Gericht. Dies sei hier der Fall.

"Allein schon aus der Dauerhaftigkeit und Häufigkeit der vom Betroffenen durchgeführten Fahrten – der Zeuge B. traf ihn nahezu täglich – bestehen für das Gericht keine Zweifel daran, dass der Betroffene hier ein Geschäftsmodell geschaffen hat." Mit dem Versprechen einer vorgeblichen "Gratis-Fahrt" bringe er die Fahrgäste später dazu, ihm als "Trinkgeld" oder "freiwillige Spende" Geld zu überlassen.

Bewusst die Gebühren für den Englischen Garten gespart?

Das mache sich bezahlt, da sich der Mann so bewusst die Gebühren einer Genehmigung für die Schlösser- und Seenverwaltung erspart und nicht an die festgelegten Tarife gebunden ist. "Hierfür spricht auch, dass der Betroffene nach den Angaben des Zeugen B. gegenüber anderen Fahrern auch damit prahlte, keine Genehmigung zu haben und zu brauchen", so das Gericht.

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2 Kommentare
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  • Der wahre tscharlie am 01.09.2025 19:28 Uhr / Bewertung:

    Eigentlich eine gute Idee von dem Mann. Man sollte damit nur nicht hausieren gehen.
    Die Frage die mich beschäftigt ist, wenn ich jetzt ab und an jemand auf meiner Rikscha mitnehme, brauch ich dann auch eine Genehmigung, oder gilt das nur für den Englischen?
    Ganz zu Schweigen von einem Obulus den ich als Dankeschön erhalte.

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  • tutnixzursache am 01.09.2025 07:48 Uhr / Bewertung:

    Da werden jede Menge Trinkgelder geflossen sein. Damit verdient man mehr als mit den offiziellen Tarifen.

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