Abzocke mit Mietkaution: Frau (58) ergaunert 12.000 Euro

Eine doppelte Abzocke mit Kautionszahlungen bringt einer 58-Jährigen eine Bewährungsstrafe ein. Die Frau hatte insgesamt 12.000 Euro ergaunert.
von  AZ

München - Zehn Monate auf Bewährung: So lautet die Strafe für eine 58-jährige Angestellte, die als Mietbetrügerin zwei Bauarbeiter um insgesamt 12.000 Euro betrogen hat. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz für das erschwindelte Geld an.

Die 58-Jährige hatte am 2. Juli 2018 einen Mietvertrag mit einem 22-Jährigen geschlossen. Gegenstand war die eigentlich von ihr selber bewohnte Ein-Zimmer-Dachgeschoss-Wohnung in Neuaubing. Der 22-Jährige zahlte der vermeintlichen Vermieterin 4.800 in bar als Kaution und als Ablöse für die Möbel. Noch am selben Tag zog die Frau dieselbe Masche bei einem zweiten 22-jährigen Bauarbeiter ab. Dieser händigte ihr sogar 7.200 Euro aus.

Der 58-Jährigen selbst war zu diesem Zeitpunkt bereits wegen Mietrückständen fristlos gekündigt worden. Ein entsprechendes Räumungsverfahren vor dem Mietgericht war kurz vor dem Abschluss. Die vermeintliche Vollmacht der Wohnungsbausgesellschaft, mit der sie sich den beiden 22-Jährigen gegenüber auswies, war falsch.

Gericht: Verurteilung wegen zweifachen Betrugs

Vor Gericht machte die mittlerweile in Baden-Württemberg lebende Sicherheitsdienst-Mitarbeiterin zunächst keine Angaben zu Sache, erklärte dann aber gegenüber der Richterin, dass es sich auf dem Mietvertrag schon um ihre Unterschrift und ihre Bankverbindung handele. Das Geld des zweiten Geschädigten habe sie nicht erhalten, gab sie zu verstehen.

Das Gericht glaubte das nicht. Es verurteilte die Frau wegen zweifachen Betrugs (Aktenzeichen 813 Ds 253 Js 100344/19). Gegen das Urteil haben beide Seiten Berufung eingelegt.

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