Absturzgefahr im Hof: Notsicherung von maroden Balkonen in München

Ist das ein Balkon in Bukarest? In der Isarvorstadt, in der Kapuzinerstraße 48, steht ein Haus mit stark rostenden und leicht schief hängenden Balkonen im Hof.
Künstler und Schriftsteller Anton Leiss-Huber blickt seit Jahren vom eigenen Balkon herüber auf die traurige Balkonreihe mit den geflickten Blechrahmen. Der Mann aus der Isarvorstadt sagt: "So etwas kennt man nicht aus München. Diese Balkone neigen sich immer mehr."

Die Mini-Balkone sollen vergrößert werden
Der Mann hat in der Nachbarschaft gehört, die Eigentümer der Kapuzinerstraße 48, im Widmann-Block, erbaut 1916, würden schon lange ihre maroden Balkone sanieren wollen. Und ihre Mini-Balkone dabei ein Stück vergrößern.
Das Problem: Die Eigentümer meinen, bereits vor rund 30 Jahren, also um 1996, habe die Untere Denkmalschutzbehörde so eine Bauanfrage voriger Eigentümer abgelehnt. Die Information haben sie jedenfalls von früheren Eigentümern erhalten. Das Planungsreferat findet in seinen elektronischen Akten jedenfalls nichts über den Vorgang.

Bei ihrem Versuch vor fünf Jahren war den aktuellen Wohnungsbesitzern (eine Eigentümergemeinschaft) von den Behörden jedenfalls geraten worden, ihren Bauantrag wieder zurückzuziehen, "wegen Aussichtslosigkeit". Und das, obwohl die Nachbarhäuser vergrößerte Balkone haben, sagt ein Eigentümer zur AZ, der anonym bleiben möchte.
Eine Balkon-Sperrung drohte
2026 gibt es einen neuen Vorstoß zur Sanierung. Bis eine Gefährdung der Stabilität festgestellt wurde. Anfang August haben die Eigentümer Sicherungsmaßnahmen ergreifen müssen, damit die acht alten Balkone nicht gesperrt werden. Denn bei der sommerlichen Hitze wollte keiner eine Art "Balkon-Betreten-Verboten-Bescheid" von Lokalbaukommission und Unterer Denkmalschutzbehörde.
Notsicherung wegen Absturzgefahr
Sie handelten auf eigene Kosten, zahlten über 2000 Euro für Stützen. "Was ist denn hier los? Plötzlich musste wegen Absturzgefahr eine Notsicherung angebracht werden", beobachtet Nachbar Anton Leiss-Huber.
"Es sieht so aus, als habe die Untere Denkmalschutzbehörde – wohl mit ihrer Antihaltung gegen eine Balkonvergrößerung – es erst zur Gefahrensituation kommen lassen", vermutet Leiss-Huber ganz privat.
Ein Hof – fünf unterschiedliche Balkontypen
Seit Jahren wundert sich der 46-Jährige: "Wieso werden die schmalen Balkone in der Ecke vom Hof nicht ein Stück größer genehmigt? In unserem Innenhof gibt es fünf unterschiedlich erneuerte Balkone und Balkontypen. Meiner ist zum Beispiel pulverbeschichtet, manche sind verzinkt."
Alle Bestandteile des Hauses sind denkmalgeschützt
Auf AZ-Anfrage informiert das Stadtplanungsreferat: "Das Gebäude ist in die Denkmalliste eingetragen. Damit ist das gesamte Gebäude mit all seinen Bestandteilen denkmalgeschützt."
Eine Genehmigung für größere Balkone, auf denen man "gemütlich" sitzen kann, mit einer Tiefe von mehr als den jetzigen 95 Zentimetern, scheint nicht drin zu sein für die Bewohner der Kapuzinerstraße 48.