Abschlepper kassieren behinderten Rentner ab

Hugo F. (77) parkt einige Minuten zu lang vor dem Supermarkt, plötzlich ist sein Auto weg. Der Rentner soll 250 Euro bezahlen. Gegen die Abschleppfirma gibt es schon mehrere Anzeigen.
von  Abendzeitung
Hugo F. ist auf sein Auto angewiesen
Hugo F. ist auf sein Auto angewiesen © Martha Schlüter

MÜNCHEN - Hugo F. (77) parkt einige Minuten zu lang vor dem Supermarkt, plötzlich ist sein Auto weg. Der Rentner soll 250 Euro bezahlen. Gegen die Abschleppfirma gibt es schon mehrere Anzeigen.

Nach dem Einkauf legt Rentner Hugo F. (77) seine Tüten kurz ins Auto – er will noch rüber in die Bank, lässt sein Auto auf dem Rewe-Parkplatz in der Grafinger Straße stehen. Minuten später trifft es ihn wie ein Schlag: Sein Auto ist weg.

Inzwischen dürften die Einkaufe längst im Auto vergammelt sein. Denn die umstrittene Firma Parkraum KG, gegen die weit über 100 Anzeigen bei Gericht vorliegen, hat den Wagen am 25. November 2009 abgeschleppt und gibt den Wagen erst nach einer Zahlung von 250 Euro wieder raus. „Das ist Wucher“, sagt Rechtsanwalt Manfred Plautz, den der Rentner nach vielen Telefonaten mit Polizei und ADAC eingeschaltet hat.

Die Parkraum KG hat mit vielen Händlern, die ihren Kunden kostenlos eine Stellfläche für ihr Auto zur Verfügung stellen, Abschleppverträge. Die Parkraum AG darf abschleppen, wenn ein Auto länger als anderthalb Stunden auf dem Kundenparkplatz steht. Warnschilder weisen darauf hin.

„Ich wollte zahlen“, sagte der Rentner. Doch als er mit der Firma Parkraum KG telefonierte, hieß es: „Sie treffen einen Mitarbeiter auf dem Rewe-Parkplatz. Sie übergeben ihm die 250 Euro. Danach erfahren Sie, wo Ihr Wagen steht.“ Hugo F. wollte seinen Passat bei der Geldübergabe zuerst sehen: „Es könnten ja Kratzer dran sein oder sonstige Beschädigungen.“ Die Parkraum KG war aber nicht bereit, auf den Deal einzugehen. Es hieß: Erst das Geld, dann der Wagen. Hugo F. sagt resigniert: „Ich bin auf den Staat richtig sauer. Obwohl so eine Vorgehensweise Nötigung ist, unternimmt die Polizei nichts.“

Selbst eine richterliche Verfügung konnte die Parkraum KG nicht schocken. Gegen 150 Euro Abschleppgebühr muss die Abschleppfirma auf Beschluss den Wagen wieder rausrücken. Die KG legte Widerspruch ein. Am 16. Dezember sollte über den Fall entschieden werden.

Bis dahin wollte Hugo F. nicht warten – er zahlte: „Ich bin 50 Prozent schwerbehindert und benötige dringend das Auto. Ich muss mich nämlich noch um meinen pflegebedürftigen Onkel kümmern. Der ist 98 Jahre alt und sitzt im Rollstuhl.“ Torsten Huber

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