90.000 Euro Strafe: Wirt lässt Gäste rauchen
Ein Spielhallenbetreiber in der Dachauer Straße klagt gegen das KVR-Zwangsgeld. Die
München - Ein Aschenbecher an der falschen Stelle – das kann in München schon mal 90.000 Euro kosten, beklagt Rudolf King. Der Anwalt vertritt die CTVM 21 GmbH, die gegen ein Zwangsgeld in dieser Höhe klagt. Kontrolleure des KVR hatten im Oktober 2010 in der Dachauer Straße den Verstoß gegen das Rauchergesetz entdeckt.
Doch das Casino will nicht zahlen, geht in die Offensive und hat die Stadt München verklagt. Gegen die Zwangsgeldanordnung im Speziellen und das Gesundheitsrecht im Allgemeinen. Heute treffen sich die Streitparteien vor dem Verwaltungsgericht. Der Fall könnte wegweisend werden: Es geht unter anderem um die Unterscheidung von „öffentlich“ und „nicht öffentlich“ beim seit 14 Monate geltenden bayerischen Rauchverbot.
Gerade Spielhallen und Casinos leiden unter Umsatzverlusten, weil Spieler offenbar gerne mit Zigarette und Bier am Automaten stehen. Als Vorreiter fühlt sich Rudolf King aber trotzdem nicht. „Bei CTVM 21 gibt es eine besondere Situation. Das ist ein Club, der nur Mitgliedern offen steht, also nicht öffentlich zugängig ist.“ Das Rauchverbot dürfe wegen der Zugangsregelung des Mitglieder-Casino nicht angewendet werden. Auch wie die Summe von 90.000 Euro zustande kommt, könne er nicht nachvollziehen.
Das KVR sieht das ganz anders. Es habe an der Dachauer Straße nicht nur einen, sondern mehrere Verstöße gegen das Rauchverbot gegeben. Deswegen das Zwangsgeld. Es sei keine Strafe, sondern ein Mittel, den Betreiber dazu zu zwingen, das Rauchverbot einzuhalten. Es bemisst sich auch durch den Gewinn, den die Firma durch das Nichteinhalten des Rauchverbotes gemacht haben soll. „Die Spielhalle hatte sogar noch Werbung damit gemacht, dass man bei ihr noch weiter rauchen dürfe“, erklärt KVR-Sprecherin Daniela Schlegel. Einzige Ausnahme vom Rauchverbot seien aber „geschlossene Gesellschaften“ wie Hochzeiten. Für Roulette- oder Automatenspieler gebe es keine.
Der Streit zwischen KVR und Casino hat eine Vorgeschichte. Bei einer Schadenersatzklage des Vorgängerbetriebes ging es um eine Schließungsandrohung der Behörden und dadurch verloren gegangene Gewinne. Die Klage wurde abgewiesen.
Viel Hoffnung hat Rudolf King auch heute nicht, fürchtet vielmehr eine „politische Entscheidung“ des Gerichts – gegen die Spielhalle. „Wir werden uns wohl eine Ohrfeige abholen“, vermutet er. Doch dann gehe der Kampf erst richtig los. „Wir werden im Falle einer Klageabweisung vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen.“
Dort sieht Rudolf King offenbar bessere Chancen, seine Sicht der Dinge durchzusetzen.
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