83-Jährige stirbt nach Sturz in Pflegeheim

In einem Traunsteiner Heim starb die Seniorin nach einem Sturz. Ihr Sohn zog vor Gericht: Er glaubt an einen Pflege-Fehler und will 10.000 Euro Schmerzensgeld.
München - Sind in einem Pflegeheim der Caritas Pflegestandards nicht beachtet worden? Musste deswegen eine 83-jährige Frau sterben? „Wenn das Urteil des Landgerichts stimmt, muss sich die Caritas warm anziehen“, so die Richter des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts (OLG).
Kommt es nicht noch zum Vergleich, will der Senat die Pflege-Abläufe im Heim „unter den Röntgenschirm“ stellen. Möglicherweise mit teuren Konsequenzen für tausende andere Heime in der Bundesrepublik.
In dem Traunsteiner Heim ist im April 2007 einiges schief gelaufen. Hanna A. (Name geändert) stürzte zwei Mal. Beim zweiten Mal wurde sie vor der Toilettentür gefunden und schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht. Für die 83-Jährige begann eine lange Leidenszeit.
Sechs Operationen später starb die Frau. „An Entkräftung“, sagt Kläger-Anwalt Stefan Conrads. Letztendlich hätten Pflege-Fehler zum Tod geführt. Karl A., der Sohn der Verstorbenen, will mindestens 10.000 Euro Schmerzensgeld.
Das Landgericht hatte in der ersten Instanz zwar bei den drei ebenfalls verklagten Pflegerinnen des Heims keine Mitschuld gesehen. Der Heimleitung aber warfen die Richter vor, dass sie es versäumt hatte, das Sturzrisiko bei Hanna A. zu erfassen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen – etwa Bettgitter oder Bodenmatten.
Für den Gerichtsgutachter liegt eine „grobe Pflichtverletzung“ vor. Da Hanna A. bereits bei der Behandlung im Krankenhaus von Bad Reichenhall aus dem Bett gefallen war, schien besondere Vorsicht geboten.
Das habe er den Traunsteiner Pflegerinnen auch berichtet, sagt der Kläger.
Stimmt nicht, sagen die Verantwortlichen des Heimes. Was er wem mitgeteilt hat, soll der Kläger deshalb noch einmal genau aussagen.
Der Anwalt des beklagten Heims wies darauf hin, dass das Pflegeheim mit Note 1 bewertet worden sei. Damit konnte er beim Senat jedoch nicht punkten. Im Gegenteil. „Was solche Bewertungen wert sind, weiß man inzwischen durch verschiedene Veröffentlichungen“, kanzelte ihn der Vorsitzende Richter Wilhelm Schneider ab.
Kommt es nicht zum Vergleich, wird der Prozess in der Prielmayerstraße am 27. November fortgesetzt.