57-Jähriger verklagt Freistaat: Zu Unrecht unter Mordverdacht

57-Jähriger fand seinen toten Onkel und geriet ins Visier der Kripo. Die hätte viel zu lange gegen ihn ermittelt, sagt er – und will 22 000 Euro.
John Schneider |
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Verklagte den Freistaat: Hubert S. kam mit seiner Frau Heidi ins Oberlandesgericht.
jot Verklagte den Freistaat: Hubert S. kam mit seiner Frau Heidi ins Oberlandesgericht.

München Hubert S. ist enttäuscht. Sein Versuch, vor Gericht Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Freistaat zu erstreiten, ist am Donnerstag gescheitert. Die Klage des 57-Jährigen wurde vom Oberlandesgericht abgewiesen.

Darum ging es: Hubert S. hatte am 22. Dezember 2009 seinen Onkel tot in dessen Wohnung in Fischbachau aufgefunden. Er alarmierte die Polizei, geriet aber schnell selber ins Visier der Ermittler. Die vermuteten einen gewaltsamen Tod des Mannes durch ein Schütteltrauma. Und verdächtigten den Anrufer. An Heiligabend wurde Hubert S. festgenommen. Erst als ein Münchner Professor ein paar Tage später erklärte, dass ein Schütteltrauma als Todesursache für einen 89-Jährigen ausscheide, kam sein Neffe wieder auf freien Fuß.

Allerdings wurde das Ermittlungsverfahren gegen den 57-Jährigen weiter geführt und erst am 5. Juli 2010 eingestellt. Ohne Begründung, was Hubert S. zusätzlich erzürnt. Die Ermittlungen gegen ihn seien rechts- und verfassungswidrig gewesen.

Der 57-Jährige will unter anderem Schadenersatz wegen unterlassener Ermittlung von entlastenden Tatsachen, wegen des zu Unrecht eröffneten Ermittlungsverfahrens und wegen unzulässiger Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens. Aufgrund des zu Unrecht erhobenen Tatvorwurfs durch die Staatsanwaltschaft werde er auch heute noch von Dritten verdächtigt, beschimpft und mit anonymen Briefen belästigt. Insgesamt summieren sich seine Forderungen auf 22 000 Euro.

Dabei hatte er doch seinerzeit selber die Obduktion gefordert, erklärte Hubert S. am Rande der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht. Er hatte die Berufungsinstanz angerufen, weil das Landgericht seine Forderungen wegen angeblicher Verjährung nicht verhandelt hatte.

Das mit der Verjährung sah der Senat des OLG unter dem Vorsitz von Thomas Steiner zwar anders. Genutzt hat es Hubert S. nichts. Seine Klage wurde abgewiesen, weil die Ermittler nach Ansicht des Gerichts korrekt vorgegangen sind. So ist es normal, dass bei der Einstellung von Ermittlungen keine Angaben zu den Gründen gemacht werden. Nach Auffassung der Richter ist zudem der Schaden, den Hubert S. erlitten hat, nicht allzu groß.

„Das ist kein Rechtsstaat“, kommentierte der enttäuschte Kläger das Urteil. Unterm Strich hat er nur 150 Euro vom Freistaat bekommen. Für die sechs Tage, die er zu Unrecht in U-Haft gesessen hat.   

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