3G in München: Bislang kaum Beschwerden wegen Verstößen

In München darf in Innenräume von Lokalen nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Die Stadt kontrolliert, ob sich die Betreiber daran halten.
von  Christina Barnes
Gäste von Restaurants müssen bei ihrem Aufenthalt in Innenräumen geimpft, getestet oder genesen sein. Betreiber müssen sicherstellen, dass nur sie Zutritt bekommen.
Gäste von Restaurants müssen bei ihrem Aufenthalt in Innenräumen geimpft, getestet oder genesen sein. Betreiber müssen sicherstellen, dass nur sie Zutritt bekommen. © Sven Hoppe (dpa)

München - Seit mehr als zwei Wochen gilt in München die 3G-Regel. Heißt: Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, darf rein. Unter anderem in Innenräumen von Restaurants und Bars ist das der Fall. 

Bereits am Eingang müssen die Wirte und Betreiber kontrollieren, ob die Gäste auch wirklich die Voraussetzungen erfüllen, um die Innenräume zu betreten. 

Betreiber müssen Nachweise von Gästen kontrollieren

Ob sich auch wirklich daran gehalten wird, prüfen Kontrolleure der Stadt München. Auf AZ-Anfrage teilte das KVR mit: "Die Bezirksinspektionen der Stadt (Mitte, Süd, Nord, Ost, West) haben in ihren Zuständigkeitsgebieten einen Gastro-Außendienst, der täglich unterwegs ist und auch als Ansprechpartner fungiert. Die Kontrollen erfolgen flächendeckend in allen Stadtbezirken."

Wie häufig einzelne Lokale kontrolliert werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen von der Erfahrung, die die Stadt mit den Betrieben in der Vergangenheit gemacht hat, zum anderen auch anlass- und hinweisbezogen "von konkreten Beschwerden seitens der Kundschaft oder aus der Nachbarschaft" , so ein Sprecher des KVR. 

Nur vier Bürgerbeschwerden in München

Doch in den vergangenen Wochen hat es kaum Beschwerden gegeben in München: "Bislang (bis Montag, 6. September, Anm. d. Red.) liegen nur vier Bürgerbeschwerden bezüglich Verstößen gegen die 3G-Regelung vor."

Werden Verstöße oder Missstände festgestellt, so werden die Betriebe zunächst darauf hingewiesen oder gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergriffen, so das KVR.

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