3 Jahre Berufsverbot: Ärztin (50) verurteilt

„Durch ihr Verschulden starb ein Mensch“: Eine promovierte Ärztin muss außerdem 6.000 Euro zahlen.
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Die promovierte Ärztin vor Gericht.
Torsten Huber Die promovierte Ärztin vor Gericht.

MÜNCHEN - „Durch ihr Verschulden starb ein Mensch“: Eine promovierte Ärztin muss außerdem 6.000 Euro zahlen.

Die promovierte Ärztin Sabine F. (50, Name geändert) schüttelte fassungslos den Kopf, als Staatsanwalt Carsten Freiherr von Chiari auf versuchten Totschlag plädierte und ein Jahr und zehn Monate Gefängnis ohne Bewährung forderte: „Durch ihr Verschulden ist ein Mensch verstorben. Ein Arzt muss Verantwortung übernehmen. Jeden Tag, jede Stunde.“

Wie berichtet, hatte die Angeklagte am 30. August 2006 ärztlichen Notdienst. Um 22.30 Uhr wurde sie zu einem Hotel in der Schillerstraße gerufen. Gast und Diabetiker Andreas B. (30), der auf Montage in München war, klagte über Übelkeit und Durchfall. Die Ärztin gab ihm ein entsprechendes Mittel gegen Übelkeit und verschwand wieder. Am nächsten Tag fand ihn sein Kollege bewusstlos im Bett. Später verstarb Andreas B. in einer Klinik. Der Staatsanwalt: „Die Angeklagte hat gegen die Regeln der ärztlichen Kunst gehandelt.“ Strafverteidiger Walter Lechner forderte Freispruch.

Das Urteil des Gerichts: Ein Berufsverbot für den Bereich des kassenärztlichen Not- und Bereitschaftsdienstes auf drei Jahre, 6.000 Euro Geldbuße, ein Jahr mit Bewährung.

th

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