28-Jähriger vor Gericht: Teenager Alkohol eingeflößt und vergewaltigt
MÜNCHEN - Die Schülerin war betrunken und das nutzte der Täter schamlos aus: Vor Gericht gesteht der 28-jährige Angeklagte die Tat. An das Opfer denkt er nicht. "Ich habe Angst."
Heulend sitzt Einzelhandelskaufmann Dejan J. (28) im Münchner Landgerichtssaal 208: „Ich habe doch zwei Kinder. Ich habe Angst davor, dass ich richtig verdonnert werde.“ An das Opfer denkt der Angeklagte, der seit Juni 2010 wegen Vergewaltigung einer betrunkenen Schülerin (15) in U-Haft sitzt, dabei nicht.
Die Schülerin Lena E. (heute 16, Identität geändert) und ihre beiden Freundinnen lassen sich in der Nacht zum 11. Juli 2009 von einer Disco am Ostbahnhof von Dejan J. und dessen Freund nach Hause fahren. Der Angeklagte bekommt mit, dass eines der Mädchen sturmfreie Bude hat. Die beiden Männer überreden die Schülerinnen: „Lasst uns eine Party machen.“ An der Tankstelle kaufen sie Wodka und Red Bull. Dejan J. füllt die Gläser voll und sagt: „Auf ex!“.
Lena E. ist traurig. Ihr Freund hat Schluss gemacht. Zeugen berichten: „Sie hat ständig geweint. Ihre Augen waren völlig verschmiert. Dejan hat gesagt, dass er sich um sie kümmern werde. Das fanden wir lieb.“
Dejan J. ist mit Lena E. im Wohnzimmer. Ihre beiden Freundinnen sind im Kinderzimmer. Der Freund des Angeklagten ist bei ihnen. Man sitzt am Computer, quatscht und trinkt Wodka-Red-Bull. „Plötzlich hörte ich ein Geräusch, als ob zwei Körper wie beim Geschlechtsverkehr zusammen kommen“, erinnert sich eine Freundin (16) von Lena E. Fest steht: Lena E. ist völlig weggetreten, als Dejan J. ihr die Hose auszieht. Sie wird kurz wach und sagt: „Ich will das nicht.“ Dejan J. hört nicht und vergewaltigt sie.
Gegen sechs Uhr verlassen Dejan J. und sein Freund die Party. Als Lena E. wieder erwacht, vertraut sie sich ihren Freundinnen an.
Dejan J. und sein Freund lassen auch noch Schmuck der Eltern im Wert von 11650 Euro mitgehen. Dejan J. legt ein Geständnis ab. Dafür sagt ihm der Vorsitzende Richter Stephan Kirchinger keine längere Haftstrafe als drei Jahre und drei Monate zu. th
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