21-jähriger Münchner postet Sex-Video auf Facebook

Das Amtsgericht München hat einen 21-Jährigen zu einer einjährigen Jugendstrafe verurteilt, weil er sich und eine Freundin heimlich beim Sex filmte und den Clip anschließend weiterverbreitete.
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Für das illegale Anfertigen und Verbreiten eines Sex-Videos wurde ein 21-jähriger jetzt verurteilt.
dpa Für das illegale Anfertigen und Verbreiten eines Sex-Videos wurde ein 21-jähriger jetzt verurteilt.

Das Amtsgericht München hat einen 21-jährigen Kundenberater zu einer einjährigen Jugendstrafe verurteilt, weil er sich und eine Freundin beim Sex filmte und den Clip anschließend gegen ihren Willen weiterverbreitete.

 

München – Der Täter und die geschädigte 18-jährige hatten sich im Frühjahr 2014 über Facebook kennengelernt und trafen sich kurz darauf erstmals an einem Bahnhof im Großraum München. Dort mieteten sie auf Vorschlag des Täters ein Hotelzimmer, in dem es dann zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr kam.

 

Ohne Wissen der jungen Frau hatte der Täter das Geschehen jedoch auch noch gefilmt und das Video anschließend an mehrere Personen weitergeleitet. So landete es schließlich auch auf Facebook.

 

Rund einen Monat nach dem Treffen kontaktierte der 21-jährige sein Opfer erneut und forderte ein zweites Schäferstündchen ein. Er informierte die Frau über die Existenz des Videos und drohte ihr, das Video an ihren Vater zu schicken und ihr Leben zu zerstören, wenn sie nicht mit ihm „ficke“. Wenn sie jedoch mit ihm „ficke“, werde er das Video vernichten, heißt es in der Mitteilung des Amtsgerichts München.

 

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Da der vorbestrafte 21-jährige Kundenberater aus dem Umland Münchens die junge Frau mit dem unerlaubt angefertigten Video auch noch derart unter Druck gesetzt hatte, erkannte das Gericht bei ihm schädliche Neigungen. Es verurteilte den Mann unter anderem wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen und Verbreitung pornographischer Schriften zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wird.

 

Das Gericht wertete zugunsten des Täters, dass der Vorfall bereits einige Zeit zurück liegt und es Anhaltspunkte dafür gebe, dass er ein Leben nunmehr „in geordnete Bahnen“ lenken will. Als zusätzliche Auflagen des Gerichts muss er der Geschädigten 2.000 Euro zahlen und einen Kurs über korrektes Verhalten im Internet absolvieren.

 

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