18-Jährige wurde zur Prostitution gezwungen

Die Polizei hat am Hauptbahnhof eine 18-Jährige Nigerianerin aufgegriffen, die offenbar nach Italien geschleust und dort zur Prostitution gezwungen werden sollte.
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Die Polizei hat am Hauptbahnhof eine 18-Jährige Nigerianerin aufgegriffen, die offenbar von Griechenland nach Italien geschleust werden und dort zur Prostitution gezwungen werden sollte. Die Polizei sucht nun nach Zeugen. (Symbolbild)
dpa Die Polizei hat am Hauptbahnhof eine 18-Jährige Nigerianerin aufgegriffen, die offenbar von Griechenland nach Italien geschleust werden und dort zur Prostitution gezwungen werden sollte. Die Polizei sucht nun nach Zeugen. (Symbolbild)

Die Polizei hat am Hauptbahnhof eine 18-Jährige Nigerianerin aufgegriffen, die offenbar von Griechenland nach Italien geschleust werden und dort zur Prostitution gezwungen werden sollte.

München - Die junge Frau konnte sich gegenüber der Polizei nicht ausweisen. Sie gab jedoch an, bereits im Jahr 2009 von einer unbekannten Täterin mittels gefälschter Ausweispapiere und unter dem Vorwand, eine Arbeit zu bekommen, von Lagos nach Griechenland geschleust worden zu sein. Dort sei sie lange Zeit unter Todes- und Gewaltandrohungen zur Prostitution gezwungen worden. Als Begründung wurde ihr gesagt, die Schleusungskosten in Höhe von 65.000 Euro zurück zu zahlen.

Nach knapp drei Jahren wollte die unbekannte Täterin die Nigerianerin nun zur weiteren Prostitutionsausübung über München nach Italien bringen, da sie sich dort offensichtlich höhere Umsätze erhoffte. Auf dem Zwischenstopp in München gelang es der 18-Jährigen, von der Frau zu flüchten und einen unbekannten Mann um Hilfe zu bitten. Dieser brachte sie zur Münchner Bahnhofsmission, wo die Polizei sie aufgriff.

Die Beamten bitten in diesem Fall um Mithilfe und suchen nach Zeugen.

Zeugenaufruf der Münchner Polizei: Personen, insbesondere der unbekannte Mann, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 35, Tel.  089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

 

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