17-Jähriger vergewaltigt 8-jährigen Buben brutal im Keller

MÜNCHEN - Im Keller eines Mietshauses hat ein Jugendlicher im Januar einen 8-jährigen Buben brutal vergewaltigt. Das behauptet die Staatsanwaltschaft. Schon im Jahr davor sollen zwei weitere Jungen dem Schüler zum Opfer gefallen sein. Jetzt steht der Täter vor dem Jugendgericht.
Er ist erst 17 Jahre alt. Und nach Meinung der Ermittler schon ein Serien-Sextäter. Klaus N. vergewaltigte laut Staatsanwaltschaft am 23. Januar in Neuperlach den achtjährigen Buben Hans K. (Name geändert). Im Jahr davor soll er laut Antragsschrift in seiner Neusser Heimat zwei weitere Buben sexuell missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte ein Sicherungsverfahren. Der Bub ist derzeit in der Psychiatrie untergebracht. Die Jugendkammer des Münchner Landgericht schloss die Öffentlichkeit von dem Verfahren aus.
Im Neuperlacher Fall lockte Klaus N. den Buben unter dem Vorwand, dass er Probleme mit der Kellertüre habe, ins Haus. Im Keller schloss er dann die Türe, forderte den Achtjährigen auf, ihm „alles nachzumachen“ und vergewaltigte den Bub. Erst als Hans K. vor Schmerzen zu weinen begann, ließ der damals 16-Jährige von ihm ab.
Die Polizei nahm den Schüler noch am selben Tag fest. Er war mit seiner Familie erst kurz vor der Tat von Neuss nach München gezogen. Bei den Ermittlungen stieß man auf zwei weitere Vorfälle. Klaus N. soll 2008 in Neuss zwei acht und sechs Jahre alte Buben missbraucht haben.
Kommt der 17-Jährige jetzt in eine psychatische Klinik?
Dem 8-Jährigen hatte er 100 Euro angeboten, den Sechsjährigen auf einem Spielplatz angesprochen, an der Hand genommen und in den Keller gebracht. In beiden Fällen gelang den Opfern die Flucht, bevor Klaus N. sie missbrauchen konnte.
Weil der 17-Jährige aufgrund seiner Entwicklungs- und Verhaltensstörung aus strafrechtlicher Sicht wohl schuldunfähig ist, sollte das Gericht klären, ob er dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird.
Doch die Verhandlung wurde zunächst wieder abgesetzt. Da die Eltern mit der Unterbringung nicht einverstanden sind, soll ihnen zunächst von Amts wegen das Sorgerecht entzogen werden.
John Schneider