17-Jährige im Koma: Verlobter soll zahlen
München - Petra F. (Namen geändert) reagiert inzwischen auf Musik. Wenn jemand sie anspricht, dreht sie den Kopf. Ansonsten ist ihr Zustand seit dreieinhalb Jahren fast unverändert: Die damals 17-jährige Altenpflegerin war am 20. März 2008 ins Wachkoma gefallen. Wegen einer Überdosis Heroin, die ihr ihr Verlobter Hans K. gespritzt haben soll, sagt die Familie der jungen Frau. 500.000 Euro Schmerzensgeld soll der alkoholkranke Hartz-IV-Empfänger dafür zahlen. Darüber hinaus soll er verpflichtet werden, jeden weiteren Schaden zu ersetzen.
Am 20. März 2008 befand sich das Pärchen in der Wohnung von Hans K. in Neuötting. Dann erlitt Petra F. eine Überdosis und dadurch schwerste Hirnschädigungen. Sie liegt seitdem im Wachkoma. „Es besteht kaum Hoffnung, dass sie aus dem Koma erwacht“, sagt Anwalt Anton Fitz.
Ist Hans K. dafür verantwortlich? War Petra F. mit 17 Jahren schon reif genug, eigenverantwortlich zu handeln? Diese Fragen will der Senat des Oberlandesgerichts unter dem Vorsitz von Wilhelm Schneider jetzt klären.
Claudia Heiß, Anwältin von Hans K., sagt, dass Petra F. durch die Lektüre des Buches „Wir Kinder vom Bahnhof Zoo“ über mögliche Folgen von Heroinkonsum informiert war. Das Mädchen habe bereits zuvor mindestens zweimal Heroin genommen und am 20. März 2008 habe sie sich selber das Heroin spritzen wollen. „Hilf mir!“, habe sie gesagt. Hans K. habe ihr nur den Arm gehalten. Den Notarzt habe er gerufen, sobald ihm klar wurde, wie ernst die Lage sei.
Wegen dreier Fälle der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige wurde Hans K. im Oktober 2008 zu zwei Jahren mit Bewährung verurteilt. In der ersten Zivil-Instanz war die Familie dennoch gescheitert. Das Landgericht Traunstein hatte im Dezember 2010 die Klage als unbegründet abgewiesen. Das Geschehen sei nicht rekonstruierbar. Der Prozess wird fortgesetzt.
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