1200 Euro Strafe: Mit 138 Sachen durch die City

Ja spinnt denn der? Ein BMW-Fahrer ist mit 138 Km/h durch Bogenhausen gebrettert - und raste den Beamten direkt in die Laser.Messung. Für den BMW-Fahrer wird's teuer.
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Ein Polizist führt eine Geschwindigkeitskontrolle durch (Symbolbild)
dpa Ein Polizist führt eine Geschwindigkeitskontrolle durch (Symbolbild)

Ja spinnt denn der? Ein BMW-Fahrer ist mit 138 Km/h durch Bogenhausen gebrettert - und raste den Beamten direkt in die Laser.Messung. Für den BMW-Fahrer wird's teuer.

München - 1200 Euro Gelbuße, drei Monate Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg: Das ist das Ergebnis einer Vollgasfahrt eines Münchner Autofahrers, der viel zu schnell in Bogenhausen unterwegs war. Pech für den Mann, dass an diesem Samstagabend zwei Beamte in der Effnerstraße in München Geschwindigkeitsmessungen mittels Laser-Handmessgerät durchführten.

Der 45-jähriger Fahrzeugführer aus München war der Spitzenreiter, wei die Polizei informiert. Mit einem schwarzen BMW brauste er den Beamten mit 138 km/h am Messgerät vorbei. Erlaubt ist dort eine Geschwindigkeit von 60 km/h, so dass nach Abzug der vorgeschriebenen Messtoleranz noch eine vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 73 km/h verbleibt.

Der Raser wurde sofort angehalten und sein Verstoß zur Anzeige gebracht. Der Bußgeldkatalog sieht für eine Geschwindigkeitsüberschreitung in dieser Höhe eine Geldbuße von 600 €, vier Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot vor. Bei einer derart hohen Überschreitung ist von vorsätzlicher Begehungsweise auszugehen. Hierbei wird der Bußgeldsatz verdoppelt. Bei dem 45-jährigen Raser ergibt sich somit eine Geldbuße in Höhe von 1.200 €.

Übrigens: der Anhalteweg würde sich bei einer Notfallbremsung selbst unter günstigsten Umständen von etwa 36 Metern bei 60 km/h auf ca. 136 Meter bei 138 km/h verlängern, mahnt die Polizei und kündigt weitere Kontrollen an: "Die Münchener Verkehrspolizei wird zur Erhöhung der Verkehrssicherheit weiterhin gezielt Geschwindigkeitsüberwachungen durchführen und festgestellte Verstöße konsequent ahnden", heißt es.

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