12 Mal mit dem Butterfly-Messer zugestochen

Die Anklage geht von versuchtem Mord aus, der Angeklagte beharrt auf Notwehr. Selten hat sich die Wahrheitsfindung in einem Gerichtssaal so schwierig gestaltet wie im Fall von Hassan G. (Name geändert).
John Schneider |
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In Handschellen zum Prozess: Hassan G. im Justizzentrum.
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Die Anklage geht von versuchtem Mord aus, der Angeklagte beharrt auf Notwehr.

München -  Selten hat sich die Wahrheitsfindung in einem Gerichtssaal so schwierig gestaltet wie im Fall von Hassan G. (Name geändert). Daran hat der Angeklagte mit seinen widersprüchlichen Angaben großen Anteil: Mal wurde er von zwei Männern angegriffen, dann wieder von einem; mal hatte er vier Bier getrunken, dann waren es doch ein paar mehr.

Gesichert ist, dass der 50-Jährige am 21. September 2013 gegen ein Uhr nachts auf einen Mann eingestochen hat. Er war mit diesem Gast einer Bar in der Auerfeldstraße in Streit geraten. Die Anklage spricht von versuchtem Mord, Hassan G. von Notwehr. Keine leichte Aufgabe für die Richter.

Sein Kontrahent habe ihn zuerst angegriffen und schwer beleidigt, versuchte sich der Maler und Bauhelfer vor dem Schwurgericht zu rechtfertigen. Der Angeklagte stammt aus Bagdad, das Opfer, das die Attacke überlebte, vom Balkan. „Er hat mich gefragt, ob ich Türke bin“, berichtete Hassan G. dem Gericht.

Das sei er auch schon oft gefragt worden, hielt ihm der schwarzhaarige Kammervorsitzende mit dem dunklen Teint entgegen.
Nach den Schimpfwörtern habe ihn das spätere Opfer aber zu Boden geschubst und geschlagen und sei dann „sehr, sehr aggressiv“ hinter ihm her nach draußen gelaufen, habe ihn „Penner“ genannt und zu Boden gezogen, so Hassan G. weiter.

Er beruft sich auf Notwehr. „Ich habe zugestochen, um atmen zu können.“ 12 Stiche fügte er seinem Opfer zu. Ein Stich drang in die Achselhöhle ein und verletzte die Lunge. Ein Taxler alarmierte die Polizei. Das Opfer wurde ins Krankenhaus gebracht. Auch der Messerstecher wurde verletzt. Sein Widersacher habe ihm ein Stück Lippe rausgebissen, berichtete der 50-Jährige.

Woher er das Messer hatte, wird Hassan G. gefragt. Kurz vor der Tat gefunden, behauptete der Angeklagte. Am Boden habe er etwas Glitzerndes gesehen und es an sich genommen. Genauer habe er sich das Fundstück nicht angeschaut. Das holen später Ermittler für ihn nach. Bei der Tatwaffe handelt es sich laut Anklage um ein 22,5 Zentimer großes Butterfly-Messer mit 9,7 Zentimetern Klingenlänge.
Der Prozess wird fortgesetzt. Ein Urteil soll am 1. Oktober ergehen.

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