1000 Euro für ein Wau: "Ezzo" beschäftigt Verwaltungsgerichtshof

Wenn der Hund bellt, muss Frauchen zahlen: Das Bellen von Rüde Ezzo aus Gräfelfing bei München beschäftigt jetzt auch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH).
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Strafe bei einem Wuff: Ezzo und Frauchen Anna Hutter.
Gregor Feindt Strafe bei einem Wuff: Ezzo und Frauchen Anna Hutter.

GRÄFELFING - Wenn der Hund bellt, muss Frauchen zahlen: Das Bellen von Rüde Ezzo aus Gräfelfing bei München beschäftigt jetzt auch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH).

Das Bellen von Rüde Ezzo aus Gräfelfing bei München beschäftigt jetzt auch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH). Die Halterin des drei Jahre alten Fila Brasileiro hatte sich gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München gewehrt. Demnach darf Ezzo zu bestimmten Mittags- und Nachtzeiten nur mit „einer geeigneten und befähigten Person“ aus dem Haus seines Frauchens gelassen werden. Grundsätzlich seien solche Auflagen zulässig, befand der VGH in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung (Az.: 10 AS 10.1074 und 10 ZB 10.516)

Fila Brasileiros können bis zu 75 Zentimeter hoch und 60 Kilo schwer werden, sie fallen außerdem unter die Kampfhunderverordnung des Freistaats. Hätte Ezzos Halterin die Anordnung der Kommune missachtet, hätten ihr 1000 Euro Zwangsgeld gedroht.

„Übermäßig lautes und langanhaltendes Hundegebell insbesondere zur Mittags- oder Nachtzeit“ erfülle den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, befand der VGH. Außerdem habe eindeutig Ezzos Bellen zur Störung der Nachtruhe geführt.

Die Richter ließen auf Beschwerde der Halterin eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zu. Denn die Anordnung der Kommune sei rechtlich nicht klar genug, hieß es in der Begründung. Die Anordnung hatte vorgesehen, dass der Rüde von Montag bis Freitag und an Sonn- und Feiertagen zwischen 8.00 und 12.00 sowie zwischen 15.00 und 19.00 Uhr nur unter Aufsicht einer befähigten Person aus dem Haus der Halterin dürfe. Unklar sei, was an Samstagen sei und ob Ezzo sich während der Ruhezeiten im Wintergarten der Halterin aufhalten dürfe.

dpa

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