Teilnahmebedingungen Gewinnspiel „VERLIEBT, verlost, VERHEIRATET“
1. Veranstalter und Gewinnaktionspartner
Die Gewinnaktion wird durchgeführt von der Abendzeitung München Verlags-GmbH und der Abendzeitung Digital GmbH & Co KG, beide ansässig in Garmischer Straße 35, 81373 München, gemeinsam nachfolgend: "Veranstalter". Partner der Veranstalter sind die Unternehmen Juwelier Fridrich, Haus der Braut, Tretter, Hirmer, Strandhotel Berg, Herzblut, Veteranen PKW, DJ Levels, Dagelfinger Blumenhof, Chalet Lehenriedl, Nesrin Hairlounge, Cafe Münchner Freiheit, Franzi Taffel Hochzeitspapeterie, Keller, Abraxas Musical Akademie und AVR, gemeinsam nachfolgend: „Gewinnaktionspartner“.
2. Laufzeit, Abbruch, Änderungen
Die Gewinnaktion beginnt am 02. November 2021 (00:00 Uhr) und endet am 01. Dezember 2021 (18:00 Uhr). Die Veranstalter behalten sich vor, die Gewinnaktion aus wichtigem Grund jederzeit zu beenden, abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern. Dies insbesondere dann, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereiches der Veranstalter liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für die Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören – beispielsweise und nicht abschließend - das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung dieser Gewinnaktion stehen.
3. Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt an der Gewinnaktion sind heiratswillige Paare (m/w/d). Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Mitarbeiter:innen der Veranstalter und deren Angehörige, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, sowie Mitarbeiter:innen von Gewinnaktionspartnern und deren Angehörige, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, sind von der Gewinnaktion ausgeschlossen.
4. Teilnahme
Die Teilnahme an der Gewinnaktion ist kostenlos. Nach dem Upload eines "Bewerbungsbildes", bei dem keine personenbezogenen Daten erfasst werden, ist die Anmeldung zur/Teilnahme an der Gewinnaktion ausschließlich über das Online-Teilnahmeformular (https://www.abendzeitung-muenchen.de/die-az/az-aktionen/traumhochzeit-gewinnen/) möglich. Dabei werden folgende Daten abgefragt: Vor- und Nachnamen des Paares, Straße, Wohnort, Postleitzahl, E-Mail-Adresse (jeweils Pflichtangaben) sowie Telefonnummer (freiwillige Angabe). Erforderlich für die Teilnahme ist außerdem, dass das Teilnehmerpaar im entsprechenden Formularfeld eine kleine „Geschichte“ aufschreibt, warum gerade es die Traumhochzeit verdienen würde. Für die urheber- bzw. nutzungsrechtliche Zulässigkeit des Bewerbungsfotos sowie für die persönlichkeitsrechtliche Zulässigkeit und für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist ausschließlich der/die Teilnehmer:in verantwortlich. Die Veranstalter behalten sich vor, einzelne Personen bzw. Paare von der Teilnahme auszuschließen, sofern wichtige, berechtigte Gründe vorliegen. Dazu zählen insbesondere ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen sowie eine Beeinflussung/Manipulation der Gewinnaktion. Im Falle eines so erfolgten Ausschlusses behalten sich die Veranstalter das Recht vor, den bereits zuerkannten Gewinn abzuerkennen.
5. Gewinnermittlung Hauptpreis „Traumhochzeit“
Unter allen bis zum 01. Dezember 2021 um 18 Uhr gemäß Ziffer 4 eingegangenen Teilnahmen wählt eine Jury der Veranstalter die zehn besten „Geschichten“ aus und ermittelt unter diesen per Los das Gewinnerpaar „Traumhochzeit“ nach dem Zufallsprinzip per Ziehung. Die Gewinnziehung findet am 15. Dezember 2021 statt.
Sollten die Veranstalter im Anschluss an die Gewinnziehung feststellen, dass das im Wege der Gewinnziehung ermittelte Gewinnerpaar, gleich aus welchem Grund, nicht gewinnberechtigt ist, führen die Veranstalter aus den verbleibenden Teilnehmerpaaren eine weitere Gewinnziehung durch.
Gewinnberechtigt ist nur, wer diese Teilnahmebedingungen einhält. Insbesondere ist nicht gewinnberechtigt, wer zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sich nicht fristgemäß (vgl. Ziffer 7) auf die Mitteilung über die Gewinnziehung meldet und/oder die Mitwirkung gem. Ziffer 9 b) dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise verweigert.
Erfüllt das im Wege der Gewinnziehung ermittelte Teilnehmerpaar alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen hat es den Preis gewonnen.
Zur Gewinnermittlung und Bekanntgabe des Nebenpreises (zehn mal zwei Eintrittskarten für Hochzeitsmesse) vgl. Ziffern 6 b. und 7 b.
6. Preise
a. Hauptpreis „Traumhochzeit“:
Zu gewinnen gibt es als Hauptpreis eine Traumhochzeit. Dieser Gesamtpreis in Höhe von rund 22.430 Euro besteht im Einzelnen aus folgenden Teilpreisen:
- Trauringe (Gesamtwert 2.500 €)
- Brautkleid (Gesamtwert 1.500 €)
- Anzug (Gesamtwert 1.000 €)
- Schuhe (400 €)
- 3 Tanzstunden (Gesamtwert 300 €)
- individuelle Papeterieserie (Gesamtwert 1.000 €)
- Styling/Frisur des Hochzeitspaares (Gesamtwert 305 €)
- Location inkl. Catering für 50 Personen (Gesamtwert 3.500 € inkl. Drei-Gänge-Menü und Getränkepauschale von 15 bis 24 Uhr)
- Hochzeitstorte (Gesamtwert 400 €)
- Musikbegleitung (Gesamtwert 2.450 €)
- Gesang (Gesamtwert 400 €)
- Showact (Gesamtwert 3.000 €)
- Fahrservice (Gesamtwert 600 €)
- Blumenschmuck (Gesamtwert 1.075 €)
- Hochzeitsreportage (Gesamtwert 2.000 €)
- Hochzeitsreise - 5 Nächte inkl. Frühstück im Chalet Lehenriedl (Gesamtwert 2.000 €)
Eventuell anfallende, die vorstehenden Gesamtwerte jeweils übersteigende und auf Sonderwünschen des Gewinnerpaares resultierende Aufpreise sind ausschließlich vom Gewinnerpaar zu bezahlen. Die Veranstalter und die Gewinnaktionspartner werden nach praktischen und wirtschaftlichen Kriterien versuchen, derartige Sonderwünschen des Gewinnerpaares zu entsprechen, eine verpflichtende Zusicherung ist damit jedoch nicht verbunden.
Aus organisatorischen Gründen kann das Gewinnerpaar Zeitpunkt und Termin für die Hochzeitsfeier nicht frei wählen. Der Veranstalter und der betreffende Gewinnaktionspartner werden dem Gewinnerpaar drei Terminvorschläge unterbreiten, aus denen das Gewinnerpaar einen Termin auswählt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Wochentag ist damit nicht verbunden. Kommt keine Einigung auf einen Termin zustande, kann der Preis nicht in Anspruch genommen werden. In diesem Fall behalten sich die Veranstalter vor, aus den übrigen Teilnehmern ein anderes Gewinnerpaar zu ermitteln (vgl. Ziffer 8).
Der Hauptpreis („Traumhochzeit“) kann nur in seiner Gesamtheit in Anspruch genommen werden, nicht in einem oder mehreren Teilpreisen. Eine Umwandlung des Sachpreises/von Sachpreisen in einen Geldpreis/in Geldpreise ist ausgeschlossen. Eine Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich.
b. Nebenpreise „Eintrittskarten Hochzeitsmesse“
Unter allen weiteren Teilnehmerpaaren verlosen die Veranstalter zehn mal zwei Eintrittskarten für die „Hochzeitstage München – Die Hochzeitsmesse“ am 15. und 16. Januar 2022. Eine Umwandlung von Sach- in Geldpreise ist nicht möglich.
7. Benachrichtigung
a. Gewinnerpaar „Traumhochzeit“:
Das im Wege der Gewinnziehung (Punkt 5) ermittelte Gewinnerpaar wird per E-Mail oder telefonisch über die Gewinnziehung benachrichtigt und ist - im Falle einer Benachrichtigung per E-Mail - verpflichtet, sich innerhalb von 72 Stunden nach Versand der Mitteilung über die Gewinnziehung bei den Veranstaltern zu melden. Die Kontaktdaten sind in der Mitteilung enthalten. Meldet sich das im Wege der Gewinnziehung ermittelte Gewinnerpaar nicht innerhalb von 72 Stunden ab Versand der Mitteilung bei den Veranstaltern oder sollten sich die angegebenen Kontaktdaten als unvollständig oder fehlerhaft erweisen oder nimmt das Gewinnerpaar im Fall der telefonischen Benachrichtigung den Gewinn nicht innerhalb von 72 Stunden ausdrücklich an, behalten sich die Veranstalter vor, eine weitere Gewinnziehung durchzuführen und so ein anderes Gewinnerpaar zu ermitteln. Insbesondere auch in diesem Fall verfällt der Anspruch auf den Gewinn.
b. Gewinnerpaare „Hochzeitsmesse“:
Die Gewinnerpaare der Tickets für die Hochzeitsmesse werden per E-Mail benachrichtigt und müssen ebenfalls innerhalb von 72 Stunden die Annahme des Preises gegenüber dem Veranstalter bestätigen.
8. Erhalt der Preise
Die Übergabe der einzelnen Teile des Hauptpreises („Traumhochzeit“) erfolgt durch die jeweils verantwortlichen Gewinnaktionspartner der Veranstalter. Die Veranstalter stimmen sich mit dem Gewinnerpaar und dem jeweiligen Gewinnaktionspartner zu den Einzelheiten der Übergabe, wie insbesondere Termin und Ort, sowie zu der Berichterstattung hierüber durch die Veranstalter und die Veröffentlichungen durch den jeweiligen Gewinnaktionspartner ab (vgl. Ziffer 10 a). Die Übergabe der Tickets für die Hochzeitsmesse erfolgt auf dem Postweg.
9. Einhaltung Corona-Auflagen
Mit der Teilnahme an der Gewinnaktion erklärt sich der Teilnehmer:in mit der Einhaltung von sämtlichen jeweils zeitlich und räumlich geltenden behördlichen Corona-Auflagen und darauf basierenden bzw. mit diesen in Einklang befindlichen entsprechenden Hygienekonzepten, insbesondere solchen der Gewinnaktionspartner, einverstanden. Die Teilnahme der Gewinnerpaare oder Dritter an Veranstaltungen, insbesondere an der Hochzeitsfeier, erfolgt auf eigene Gefahr, eine Haftung durch die Veranstalter und/oder Gewinnaktionspartner ist ausgeschlossen.
10. Rechtliche Hinweise
a. Datenschutz
Für den Zweck der Durchführung der Gewinnaktion, inklusive der Berichterstattung hierüber durch die Veranstalter und deren Gewinnaktionspartner (vgl. nachfolgend lit. b), verarbeiten die Veranstalter die personenbezogenen Daten, die die Teilnehmerpaare im Rahmen ihrer Teilnahme angeben: Vorname, Nachname, Wohnort, E-Mail-Adresse sowie Angaben, die er/sie darüber hinaus freiwillig machen.
Die Verarbeitung der vorstehend genannten personenbezogenen Daten ist erforderlich, um die Gewinnaktion durchzuführen und im Falle eines Gewinnes die betreffenden Teilnehmer:innen zu benachrichtigen sowie hierüber zu berichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO (Vertragsdurchführung).
Stellen Teilnehmer:innen die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung, so ist eine Teilnahme an der Gewinnaktion oder die Entgegennahme eines möglichen Preises nicht möglich. Die Veranstalter verwenden die vorstehenden personenbezogenen Daten ausschließlich zur Durchführung der Gewinnaktion. Die personenbezogenen Daten aller Teilnehmer:innen mit Ausnahme des/der Gewinner:innen löschen die Veranstalter innerhalb von 14 Tagen nach der Ermittlung des/der Gewinner:innen.
Die personenbezogenen Daten des/der Gewinner:innen löschen die Veranstalter nach Ablauf etwaiger Gewährleistungs- und Aufbewahrungsfristen. Einzelheiten zum Datenschutz, insbesondere zu den Betroffenenrechten, sind unter https://www.abendzeitung-muenchen.de/datenschutz/ abrufbar.
Die Veranstalter übermitteln die im Rahmen der Teilnahme erhobenen personenbezogenen Daten des/der Gewinners:innen an die Gewinnaktionspartner und in dem Umfang weiter, der für die Durchführung der Gewinnaktion, insbesondere die Gewinnübergabe, erforderlich ist. Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung dieser personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) der DS-GVO (Vertragsdurchführung). Für die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Teilnehmer:innendaten durch die Gewinnaktionspartner sind diese datenschutzrechtlich verantwortlich.
b. Persönlichkeits- und Nutzungsrechte
Mit der Teilnahme an der Gewinnaktion erklären sich die Teilnehmer:innen damit einverstanden, dass ihre Namen bei der Durchführung der Gewinnaktion in den Publikationen der Veranstalter (Print, Online, Social Media) sowie im Rahmen der Gewinnziehung bzw. Gewinnübergabe öffentlich genannt werden.
Im Falle eines Gewinns erklärt sich der/die Teilnehmer:in bereits jetzt ferner damit einverstanden, dass die Veranstalter über den/die Gewinner:in in ihren Publikationen (Print, Online, Social Media) im Wege einer Text-, Bild- und Bewegtbildberichterstattung berichten und das hierfür erstellte Text-, Bild- und Videomaterial Dritten für Pressezwecke zur Verfügung stellen. Die Nutzungsrechte an dem Text-, Bild- und Videomaterial verbleiben bei den Veranstaltern. Die Gewinnaktionspartner sind berechtigt, über die Gewinnziehung und das Gewinnerpaar/die Gewinnerpaare auf ihren Social-Media-Kanälen sowie auf ihrer Webseite in Wort und Bild sowie Bewegtbild zu berichten.
Das Gewinnerpaar des Hauptpreises („Traumhochzeit“) ist zudem damit einverstanden, dass die Veranstalter den Tag der Hochzeit/die Hochzeitsfeier medial begleiten und darüber in Wort, Bild und Bewegtbild in ihren Publikationen (Print, Online, Social Media) berichten. Außerdem ist das Gewinnerpaar damit einverstanden, dass die Gewinnaktionspartner diese Berichte in unveränderter oder veränderter (etwa: gekürzter) Form auf ihren Publikationen ausspielen. Das Gewinnerpaar erklärt sich bereit, mit Unterstützung und in Abstimmung mit den Veranstaltern, von Dritten - wie insbesondere allen Gästen der Hochzeitsfeier - Einverständniserklärungen in Zusammenhang mit den oben genannten medialen Veröffentlichungen einzuholen. Das Gewinnerpaar stellt die Veranstalter und deren Gewinnaktionspartner von Ansprüchen Dritter frei.
c. Haftungsausschluss
Die Veranstalter sind stets bemüht, die Teilnahmebedingungen der Gewinnaktion vor und während der Dauer der Gewinnaktion online abrufbar zu halten und die Möglichkeit der Online-Teilnahme während der Laufzeit verfügbar zu halten. Die Veranstalter haften jedoch nicht für technisch bedingte Fehler.
Die Veranstalter haften nicht für auftretende Mängel am Gewinn.
d. Ausschluss des Rechtswegs
Der Rechtsweg ist für die Durchführung der Gewinnaktion, die Gewinnentscheidung und auch die Gewährung des Gewinns ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
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