Aktion & Gewinnspiel "Teste deinen BYD" – Teilnahmebedingungen und Vereinbarung zur Fahrzeugnutzung

1. Veranstalter und Aktion

Veranstalter des Gewinnspiels ist Abendzeitung München, in Kooperation mit der Häusler Automobil GmbH & Co. KG. Das Fahrzeug wird von Häusler Automobil GmbH & Co. KG bereitgestellt.

Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme sowie für die Nutzung des gewonnenen BYD-Fahrzeugs.

Das Gewinnspiel läuft vom 19.10.2026 bis zum 08.11.2026.

2. Teilnahme und Gewinnerauswahl

Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis für das bereitgestellte Fahrzeug besitzen. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von einem Kauf oder einer Werbeeinwilligung.

Die Teilnahme erfolgt über abendzeitung.de/teste-deinen-byd durch vollständiges Ausfüllen des Teilnahmeformulars, Auswahl der gewünschten Erlebnis-Kategorie und eine kurze Begründung der Bewerbung.

Es werden drei Gewinner nach folgendem Verfahren ermittelt:  Unter allen bis zum 08.11.2026 um 23:59 Uhr über die Formulare eingegangenen Teilnahmen wählt eine Jury der Veranstalter und Gewinnaktionspartner in einer Vorauswahl die aus Jury-Sicht fünf besten "Geschichten“ pro Kategorie aus. Anschließend wird unter diesen per Los der Gewinner/die Gewinnerin nach dem Zufallsprinzip gezogen. Die Gewinnziehung findet Ende November statt. Sollten die Veranstalter im Anschluss an die Gewinnziehung feststellen, dass der/die im Wege der Gewinnziehung ermittelte Gewinner:in, gleich aus welchem Grund, nicht gewinnberechtigt ist, führen die Veranstalter aus den verbleibenden Teilnehmer:innen eine weitere Gewinnziehung durch. Gewinnberechtigt ist nur, wer diese Teilnahmebedingungen einhält. Erfüllt der/die im Wege der Gewinnziehung ermittelte Teilnehmer:in alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen hat er/sie den Preis gewonnen. 

Die Gewinner werden bis spätestens 27.11.2026 per E-Mail benachrichtigt. Sie müssen den Gewinn innerhalb von zwei Tagen nach Zugang der Benachrichtigung bestätigen. Erfolgt keine rechtzeitige Bestätigung, kann ein Ersatzgewinner nach demselben Verfahren bestimmt werden.

Manipulierte Bewerbungen und Bewerbungen mit bewusst falschen Angaben werden ausgeschlossen.

3. Gewinnumfang

Der Gewinn umfasst die unentgeltliche Nutzung eines vom Autohaus bereitgestellten BYD-Fahrzeugs von Freitag bis Montag einschließlich einer Fahrleistung von insgesamt 1.000 Kilometern.

Etwaige zusätzliche Erlebnisleistungen, beispielsweise Gutscheine, Eintrittskarten oder Hotelaufenthalte, ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Gewinnbeschreibung. Fahrzeugmodell und Nutzungstermin werden mit dem Gewinner abgestimmt. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Eine Übertragung des Gewinns bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.

4. Abholung und Rückgabe

Das Fahrzeug ist am vereinbarten Freitag in der Zentrale des Autohauses Häusler an der Landsberger Straße 83-87, 80339 München, abzuholen und am unmittelbar folgenden Montag am selben Standort zurückzugeben. Die verbindlichen Termine und Uhrzeiten werden vorab vereinbart und schriftlich festgehalten.

Bei der Übergabe sind ein gültiger Führerschein im Original sowie ein amtlicher Identitätsnachweis vorzulegen. Ohne Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis erfolgt keine Fahrzeugübergabe.

Vor der Übergabe unterzeichnet der Gewinner eine Probefahrtvereinbarung. Fahrzeugzustand, vorhandene Schäden, Kilometerstand, Tankfüllstand beziehungsweise Ladezustand sowie übergebenes Zubehör werden in einem Übergabeprotokoll dokumentiert. Bei Rückgabe wird ein entsprechendes Rückgabeprotokoll erstellt.

Kann die vereinbarte Rückgabezeit nicht eingehalten werden, muss der Gewinner das Autohaus unverzüglich informieren. Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Zustimmung des Autohauses zulässig.

5. Kilometer und Betriebskosten

Im Gewinn sind 1.000 Kilometer enthalten. Eine Überschreitung ist vorab mit dem Autohaus abzustimmen. Etwaige Kosten für zusätzliche Kilometer müssen vor Fahrtbeginn ausdrücklich in der Probefahrtvereinbarung vereinbart werden.

Kraftstoff- und Ladekosten sowie Mautgebühren sind nicht Bestandteil des Gewinns und werden vom Gewinner getragen. Gleiches gilt für Parkgebühren und vom Fahrer verursachte Verwarnungs- oder Bußgelder.

Der bei Rückgabe erforderliche Tankfüllstand beziehungsweise Ladezustand wird vor Fahrzeugübergabe in der Probefahrtvereinbarung festgehalten. Etwaige Kosten einer Nachbetankung oder Nachladung müssen dort vorab transparent vereinbart werden.

6. Berechtigte Fahrer und Nutzung

Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Gewinner und von weiteren Personen gefahren werden, die das Autohaus vorab ausdrücklich als Fahrer zugelassen und in der Probefahrtvereinbarung dokumentiert hat. Jeder Fahrer muss eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.

Das Fahrzeug ist sorgfältig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie den Bedienungs- und Sicherheitshinweisen zu nutzen. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, die Teilnahme an Rennen, die Weitervermietung und eine sonstige unbefugte Überlassung sind untersagt.

Auslandsfahrten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Autohauses und müssen vom Versicherungsschutz erfasst sein.

7. Versicherung und Selbstbeteiligung

Das Fahrzeug ist während des vereinbarten Nutzungszeitraums versichert. Versicherungsumfang und versicherte Fahrer werden dem Gewinner vor Unterzeichnung der Probefahrtvereinbarung mitgeteilt.

Bei einem Schaden, für den der Gewinner rechtlich einzustehen hat, beträgt seine Selbstbeteiligung höchstens 1.000 Euro insgesamt für den vereinbarten Nutzungszeitraum. Ist der vom Gewinner zu tragende Schaden geringer, wird nur der geringere Betrag berechnet. Eine Zahlungspflicht besteht nicht allein deshalb, weil während der Nutzung ein Schaden auftritt.

Die Begrenzung gilt auch bei mehreren Schadenereignissen während des Gewinn-Wochenendes. Für vorsätzlich verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Vorschriften.

8. Verhalten bei Unfall oder Schaden

Unfälle, Schäden, Diebstahl und technische Störungen sind dem Autohaus unverzüglich unter 089 51010 zu melden.

Bei Verletzten, Diebstahl, ungeklärtem Unfallhergang oder Verdacht auf eine Straftat ist die Polizei hinzuzuziehen. Der Fahrer sichert, soweit möglich und zumutbar, Unfallstelle und Beweise und dokumentiert die beteiligten Personen und Fahrzeuge.

Reparaturen dürfen nur nach Abstimmung mit dem Autohaus beauftragt werden; notwendige Sofortmaßnahmen zur Abwehr weiterer Schäden bleiben zulässig.

9. Datenschutz und Veröffentlichungen

Personenbezogene Daten werden zur Durchführung des Gewinnspiels, Benachrichtigung der Gewinner und Abwicklung der Fahrzeugüberlassung verarbeitet. Die hierfür erforderlichen Gewinnerdaten werden dem bereitstellenden Autohaus übermittelt.

Die vollständigen Datenschutzhinweise mit Angaben zu Verantwortlichen, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten sind unter abendzeitung.de/datenschutz abrufbar.

Eine Nutzung der Daten für Werbung sowie die Veröffentlichung von Namen, Fotos oder persönlichen Erfahrungsberichten erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung. Die Teilnahme und die Einlösung des Gewinns setzen eine solche Einwilligung nicht voraus.

10. Verhältnis zur Probefahrtvereinbarung

Die Probefahrtvereinbarung konkretisiert Fahrzeug, berechtigte Fahrer, Termine, Versicherungsschutz und Übergabedetails. Sie darf die hier zugesagten Leistungen, insbesondere die 1.000 Freikilometer und die vereinbarte Begrenzung der Selbstbeteiligung, nicht zum Nachteil des Gewinners einschränken.

Gesetzliche Ansprüche und der Zugang zu den Gerichten bleiben unberührt.

Bestätigung der Fahrzeugnutzung

Name des Gewinners: ____________________________________

Anschrift: ______________________________________________

Fahrzeug und Kennzeichen: ________________________________

Abholung am Freitag, Datum und Uhrzeit: ___________________

Rückgabe am Montag, Datum und Uhrzeit: ____________________

Weitere zugelassene Fahrer: ______________________________

Ich habe die vorstehenden Bedingungen erhalten und akzeptiere sie. Die gesonderte Probefahrtvereinbarung und das Übergabeprotokoll werden vor Fahrzeugübernahme ausgefüllt und unterzeichnet.

Ort und Datum: __________________________________________

Unterschrift Gewinner: ___________________________________

Unterschrift Autohaus: ___________________________________

11. Rechtliche Hinweise

Haftungsausschluss

Die Veranstalter sind stets bemüht, die Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels vor und während der Dauer des Gewinnspiels online abrufbar zu halten und die Möglichkeit der Online-Teilnahme während der Laufzeit verfügbar zu halten. Die Veranstalter haften jedoch nicht für technisch bedingte Fehler. Die Veranstalter haften nicht für auftretende Mängel am Gewinn. 

Ausschluss des Rechtswegs

Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewährung des Gewinns ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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