Workation light: Mit mobiler Arbeit länger am Urlaubsort bleiben

Wer Urlaubstage geschickt mit einem Feiertag kombiniert, kann deutlich länger am Reiseziel bleiben. Mobile Arbeit macht es möglich, nach dem eigentlichen Urlaub noch einige Tage vor Ort zu verbringen.
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Wer clever plant, kann noch mehr Zeit am Urlaubsort verbringen.
Wer clever plant, kann noch mehr Zeit am Urlaubsort verbringen. © Evgeny Atamanenko/Shutterstock.com

Eine Woche Urlaub ist schneller vorbei, als den meisten lieb ist. Wer jedoch geschickt plant und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten hat, kann die Zeit am Urlaubsort deutlich verlängern. Besonders interessant wird es, wenn in der Woche nach dem eigentlichen Urlaub ein gesetzlicher Feiertag liegt. Dann lassen sich freie Tage, Urlaubstage und Arbeitstage unter Umständen so kombinieren, dass man fast zwei Wochen verreist, obwohl nur wenige Urlaubstage zusätzlich benötigt werden.

Eine Woche Urlaub, dann noch länger bleiben

Ein mögliches Modell für Menschen mit herkömmlicher Fünftagewoche sieht so aus: In der ersten Woche nimmt man regulär Urlaub und verbringt die Zeit vollständig am Reiseziel. In der darauffolgenden Woche fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Werktag. Für zwei weitere Tage wird Urlaub beantragt, während an den übrigen Arbeitstagen vom Urlaubsort aus gearbeitet wird.

So bleibt man die gesamte zweite Woche am Reiseziel. Zwar handelt es sich an den Tagen mit mobiler Arbeit natürlich nicht um Urlaub. Nach Feierabend bleibt jedoch weiterhin Zeit für Strand, Ausflüge oder gemeinsame Unternehmungen. Gleichzeitig entfällt eine zusätzliche Anreise. Damit handelt es sich gewissermaßen um die Light-Variante einer Workation. Der Urlaub wird nicht vollständig durch Arbeit ersetzt, sondern gezielt um einzelne Arbeitstage am Urlaubsort ergänzt. Zusammengefasst: Wer daheim beziehungsweise am regulären Beschäftigungsort einen Feiertag hat, zwei Tage zusätzlich Urlaub nimmt und an zwei anderen Tagen (nicht dem Feiertag) mobil arbeitet, kann daraus eine ganze Woche vor Ort machen.

Mobile Arbeit muss vorher abgesprochen sein

Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber mit dieser Form der Arbeit einverstanden ist. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt es in Deutschland keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf mobile Arbeit. Ob Beschäftigte außerhalb der Betriebsstätte arbeiten dürfen, hängt deshalb grundsätzlich von der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab.

Auch der konkrete Arbeitsort spielt eine Rolle. Wer nicht vom heimischen Homeoffice, sondern von einem anderen Ort oder sogar aus dem Ausland arbeiten möchte, sollte dies vorher ausdrücklich klären. Bei einer Tätigkeit im Ausland können je nach Einzelfall etwa zusätzliche arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen entstehen. Daneben gelten laut der Industrie- und Handelskammer (IHK) Düsseldorf auch beim mobilen Arbeiten die entsprechend festgelegten Arbeitszeitregelungen.

Für welche Reisen ist das Modell geeignet?

Besonders gut eignet sich das Modell für längere Aufenthalte an einem festen Urlaubsort. Wer beispielsweise eine Woche am Meer oder in einer fremden Stadt verbringt, kann nach den eigentlichen Urlaubstagen noch einige Tage länger bleiben. Schwieriger wird die Umsetzung bei Rundreisen oder Roadtrips mit häufig wechselnden Unterkünften und längeren Fahrten. Auch ein Camping-Urlaub ist in der Regel weniger ideal.

Wichtig ist, dass am Urlaubsort eine zuverlässige Internetverbindung vorhanden ist und die Umgebung konzentriertes Arbeiten ermöglicht. Wer zwei Tage am Laptop verbringt, braucht aber nicht unbedingt einen klassischen Büroplatz. Ein ruhiger Tisch in der Unterkunft kann als geeignete Arbeitsfläche schon ausreichen.

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