Teurer Frühstart

Wenn die Eltern die Ferien ihrer Kinder eigenmächtig verlängern, drohen Bußgelder.
Hans-Werner Rodrian |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Wer schulpflichtige Kinder hat, der weiß: Pünktlich zu Ferienbeginn ziehen die Reisepreise an. Da ist die Versuchung groß, einfach ein paar Tage früher als erlaubt in den Urlaub zu starten und die günstigeren Vorsaisonpreise mitzunehmen. Nach den Ferien trudeln laut Entschuldigung zuvor mächtig vergrippte Kinder dann braun gebrannt am Ende der ersten Schulwoche ein. „Schummelfrei“ ist fast schon ein Volkssport geworden. Was viele Eltern für ein Kavaliersdelikt halten, kann jedoch richtig ärgerlich werden.

Denn in Deutschland herrscht Schulpflicht, und da versteht der Staat keinen Spaß. 2008 hat die Polizei in Nürnberg in einer spektakulären Aktion rund 100 Familien am Flughafen aufgegriffen, die gerade aus dem Urlaub kamen. Einige hatten die Schulferien eigenmächtig um bis zu zehn Tage verlängert. Die ertappten Eltern kam die individuelle Ferienplanung teuer zu stehen: Teilweise mussten sie mehr als 1000 Euro Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit zahlen. 2010 folgte eine ähnliche Aktion in Düsseldorf, 2011 in Berlin.

„Grundsätzlich müssen Reisen innerhalb der Ferien durchgeführt werden"

Ob und wo die Polizei dieses Jahr ein Exempel statuiert, verrät sie natürlich nicht. Auch viele Lehrer schauen inzwischen genauer hin und ziehen bei allzu offensichtlichen Urlaubsverlängerungen die Reißleine. Als begründete Ausnahme gelten etwa runde Geburtstage der Großeltern. Das Wahrnehmen günstiger Urlaubsangebote oder das Vermeiden eines Verkehrsstaus sind dagegen keine hinreichenden Gründe: „Grundsätzlich müssen Reisen innerhalb der Ferien durchgeführt werden. Vorher gebuchte Flüge sind keine Begründung für einen Antrag auf Beurlaubung“, so das Kultusministerium in Hannover. Husten, Schnupfen oder Bauchschmerzen taugen, solange sie nur von den Eltern bescheinigt werden, ebenfalls nicht als Entschuldigung. Die Schule kann ein ärztliches Attest verlangen.

Wenn ein Schulleiter den Verdacht hegt, dass geschummelt wurde, ist er angewiesen, sich erst an die Eltern und gegebenenfalls ans zuständige Ordnungsamt zu wenden. Das verhängt dann je nach Vermögensverhältnissen der Eltern bis zu 1000 Euro Bußgeld. In Rheinland- Pfalz wurden sogar schon 1500 Euro gezahlt, während man in Niedersachsen meist mit 800 Euro davonkommt. Doch egal, wie hoch die Strafe ist: Ein gutes Vorbild für die Schulkinder sind solche Eltern definitiv nicht.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.