Strafzettel aus dem Ausland wird teuer

Wer im Urlaub einen Strafzettel bekommt, der kann ihn neuerdings nicht mehr ungestraft wegwerfen. Die deutschen Behörden treiben Bußgelder nämlich rigoros ein.
von  AZ Themenredaktion
Das kam in 25 Jahren zusammen: 170,75 Millionen Euro kamen seit 2002 insgesamt herein. Was die Stadt insgesamt in den 25 Jahren einkassierte, konnte das KVR nicht beantworten, lieferte aber Auszüge.
Das kam in 25 Jahren zusammen: 170,75 Millionen Euro kamen seit 2002 insgesamt herein. Was die Stadt insgesamt in den 25 Jahren einkassierte, konnte das KVR nicht beantworten, lieferte aber Auszüge. © srt

Wer im Urlaub einen Strafzettel bekommt, der kann ihn neuerdings nicht mehr ungestraft wegwerfen. Die deutschen Behörden treiben Bußgelder nämlich rigoros ein.

Bis vor kurzem waren sie kaum mehr als lustige Souvenirs: Bußgeldbescheide im Ausland. Denn französische, dänische oder polnische Behörden konnten ihre Forderung bei uns nicht eintreiben. Damit ist es jetzt vorbei.

Ende Oktober vergangenen Jahres hat die Bundesrepublik ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Wer seither beim Urlaub in Tschechien oder beim Shopping im Elsass falsch parkt, dem dürfte ziemlich sicher nachträglich eine Zahlungsaufforderung ins Haus flattern.

Und das kann teuer werden. Denn in den Nachbarländern sind die Bußgelder oft deutlich höher als in Deutschland. In Spanien drohen Rasern, die 20 km/h schneller fahren als erlaubt, Geldbußen bis 300 Euro. Fehlt in Frankreich bei einer Verkehrskontrolle die Warnweste im Auto, so kostet das 90 bis 135 Euro. Und in Griechenland werden bei Überholen im Überholverbot 355 Euro und mehr fällig.

Grundlage der neuen Regelung ist das Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Das wurde jüngst um einen Passus erweitert, wonach EU-Geldbußen auch in Deutschland vollstreckt werden dürfen. Dies gilt zwar nur für Länder, die das Abkommen auch bereits umgesetzt haben. Das sind aber alle Nachbarstaaten Deutschlands.

Italien dagegen ist noch nicht so weit. Auch Nicht-EU-Staaten wie die Schweiz und Kroatien gehen leer aus - vorläufig. Anfang Dezember einigten sich die EU-Minister aber bereis, ab 2013 durchgängig zu kassieren und auch assoziierten Ländern Hilfe zu leisten.

Experten raten: Lieber bezahlen, das spart viel Ärger

Das zuständige Bonner Bundesamt für Justiz wird allerdings nicht bei jedem einfachen Park-Strafzettel aktiv: Knöllchen aus dem EU-Ausland werden erst ab 70 Euro vollstreckt. Eine Ausnahme gibt es für Österreich, da flattern die Bußgeldbescheide bereits ab 25 Euro über die Grenze.

Experten raten freilich, auch bei niedrigeren Summen lieber zu bezahlen. Das schafft nicht nur ein gutes Gewissen, sondern kann bei der nächsten Einreise erheblichen Ärger ersparen. Bei einer Routinekontrolle im Urlaubsland könnte das Ordnungsgeld sofort vollstreckt werden - einschließlich einer saftigen Strafe.

Einige Schlupflöcher gibt es aber weiterhin. Jeder Verkehrssünder muss seinen Bußgeldbescheid in seiner Landessprache erhalten. Wer auf Spanisch aufgefordert werde, sich über einen Parkverstoß in Sevilla zu äußern, der darf dem Fortgang der Dinge gelassen entgegen sehen.

Einen anderen Ausweg bietet die sogenannte Halterhaftung. In Frankreich und Holland wird automatisch der Halter eines Fahrzeugs für alle Verstöße haftbar gemacht. Das ist nach deutschem Recht aber nicht zulässig.

So oder so haben Parksünder und Schnellfahrer bei Bußgeldbescheiden aus dem Ausland einen wichtigen Trost: Sie müssen zwar zahlen, aber Punkte in Flensburg gibt es für die ausländischen Sünden nicht.

Hans-Werner Rodrian

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