So bekommt man Ersatzpapiere

Pass vergessen oder ungültig? Kein Grund zur Panik. Auch am Flughafen können die Behörden noch Ausweise ausstellen.
von  Rainer Krause
Da wird jedem plötzlich heiß: Der Zöllner ist schon in Sichtweite, und der Griff nach dem Ausweis geht ins Leere. Doch keine Panik: In vielen Fällen können die deutschen Grenzbehörden weiterhelfen und ermöglichen doch noch die Reise.
Da wird jedem plötzlich heiß: Der Zöllner ist schon in Sichtweite, und der Griff nach dem Ausweis geht ins Leere. Doch keine Panik: In vielen Fällen können die deutschen Grenzbehörden weiterhelfen und ermöglichen doch noch die Reise. © srt-Archivbild/Marion Schmieding

Das Zauberwort heißt "Reiseausweis als Passersatz". Das ist ein amtlicher Ausweis für deutsche Staatsangehörige, den Sie sich noch direkt an der Grenze ausstellen lassen können. Das sogenannte Passersatzpapier ersetzt allerdings nicht den regulären Pass. Manche Staaten und Fluggesellschaften erkennen ihn nicht an. Auch gibt es keinen Platz, um Visa anzubringen. Zudem wird er grundsätzlich nur für die Dauer der Reise ausgestellt und ist maximal drei Monate gültig.

Anerkannt ohne Einschränkungen wird der Passersatz von den Einreisebehörden aller Mitgliedstaaten der EU sowie in Albanien, Algerien, Andorra, Indien, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino. Etwas mehr Auswahl bei den Reisezielen hat, wer zusätzlich einen abgelaufenen Ausweis dabei hat. Dann erlauben auch Kanada, Korea, Kroatien, Mexiko, Montenegro, Nigeria, Schweiz, Serbien, Sri Lanka und Tunesien die Einreise.

In einigen Ländern ist die Einreise mit abgelaufenem Ausweis möglich.

In einer Reihe von Ländern kann man sogar mit einem bis maximal ein Jahr abgelaufenen Ausweis einreisen. Möglich ist das bei Reisen nach Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Malta, in die Niederlande, nach Österreich, Portugal, in die Schweiz, nach Spanien und in die Türkei.

Ausgestellt wird der Passersatz in den Büros der Bundespolizei. Die befinden sich an jedem internationalen Flughafen und an zahlreichen weiteren Grenzstationen. Die Gebühr beträgt acht Euro. Natürlich muss man dazu seine Identität nachweisen. Problemlos gelingt das mit einem abgelaufenen Pass oder Ausweis, notfalls reichen auch ein Führerschein, eine Passkopie oder eine Geburtsurkunde. Der Antrag auf einen "Reiseausweis als Passersatz" kann auch elektronisch unter www.bundespolizei.de (Menüpunkt "Dienstleistungen Online") gestellt werden, dann geht es an der Ausgabestelle schneller.

Den alten "grünen" Pass bekommt man notfalls sofort.

Noch ein Tipp für Reisende, die am Tag vor der Abreise feststellen, dass ihr Ausweis nicht mehr gilt oder nicht mehr lange genug gilt: Sie können einen vorläufigen "grünen" Pass beantragen, der für 26 Euro direkt und sofort von den Passstellen ausgegeben wird. Sogar den neuen "ePass", der für die visumfreie Einreise in die USA und andere Staaten nötig ist, erhält man relativ schnell. Gegen einen kräftigen Aufpreis von 32 Euro auf die üblichen 59 Euro hat man ihn innerhalb von zwei bis drei Tagen in den Händen. Der Service nennt sich "ePass Express". Personen unter 26 Jahren zahlen 69,50 statt 37,50 Euro, dafür ist der Pass auch nur fünf Jahre gültig.

Auskünfte gibt die örtliche Ausweisausgabestelle. Im Internet gibt es Informationen unter www.bundespolizei.de, zum ePass unter www.epass.de und bei Wikipedia unter dem Stichwort "Passersatz".

 

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