Rundreise, Schnee und beste Preise garantiert

Reiseveranstalter geben Kunden immer häufiger Garantie auf bestimmte Produkte, zum Beispiel auf Schnee im Zielgebiet. Wir haben die Angebote unter die Lupe genommen und sagen, was davon zu halten ist.
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Skigebiet Diavolezza bei St. Moritz
srt 2 Skigebiet Diavolezza bei St. Moritz
Netter Gag: Geld zurück, wenn am Pool keine Liege mehr frei ist.
srt 2 Netter Gag: Geld zurück, wenn am Pool keine Liege mehr frei ist.

München - Reiseveranstalter geben Kunden immer häufiger Garantie auf bestimmte Produkte, zum Beispiel auf Schnee im Zielgebiet. Wir haben die Angebote unter die Lupe genommen und sagen, was davon zu halten ist.

Der eine zahlt Geld zurück, wenn der Gast am Pool keinen Liegestuhl bekommt. Der andere entschädigt Regenwetter mit barer Münze. Getreu dem Motto, was andere können, können wir schon lange, werben seit einiger Zeit auch Reiseveranstalter immer häufiger mit den kuriosesten Garantieversprechen. Meist dienen sie vor allem als Marketinginstrument, um den Kunden zum frühzeitigen Buchen zu animieren. Zum Beispiel die Schneegarantie, mit der Marktführer Tui vor anderthalb Jahren zum ersten Mal für Schlagzeilen sorgte. Angesichts des zuvor zeitweise in den Alpen herrschenden Schneemangels schlug die Aktion gut ein. Insgesamt 163 Hotels in 39 Skigebieten beteiligen sich diesen Winter daran – unter anderem St. Moritz, das Saastal, die Kärntner Skiarena Nassfeld, Katschberg im Salzburger Land und das Schnalstal in Italien. Das Versprechen: Wintersportler, die bis zum 19. April 2009 eine Reise in eines der teilnehmenden Hotels buchen, können kostenlos auf einen späteren Zeitpunkt oder ein anderes Zielgebiet aus einem beliebigen Tui-Katalog umbuchen, wenn der Pistenspaß ausbleibt.

Kein Schnee, dann kann der Kunde gratis umbuchen

"Der Urlauber will Gewissheit, dass er im Ski-Urlaub auch tatsächlich Skifahren kann", sagt Susanne Stünckel von der Tui-Unternehmenskommunikation. "Und die bieten wir, deshalb ist die Aktion sehr gut angenommen worden, die Kunden haben früh gebucht." Das ist der Hauptgrund hinter dem Garantieversprechen. Der Gast kann zwar kostenlos umbuchen, bleibt dem Veranstalter aber in jedem Fall erhalten. Bislang habe das jedoch niemand in Anspruch genommen. "Vergangenen Winter kam es nicht zum Tragen", versichert Susanne Stünckel, "da haben wir überall viel Schnee gehabt." Doch auch so geht der Veranstalter kein all zu großes Risiko ein. Denn das Kleingedruckte legt genau fest, wann die Garantie greift: Nämlich nur dann, wenn bis sieben Tage vor Anreise aufgrund von Schneemangel weniger als 75 Prozent der Lifte im Skigebiet laufen.

Wann es keine Kohle gibt, steht im Kleingedruckten

Auch die sogenannte "Best-Price-Garantie" wie sie beispielsweise vom Ferienhausanbieter Dansommer, von LAL-Sprachreisen oder vom Internet-Reiseanbieter Tuerkeitravel.de offeriert werden, hat in erster Linie den Grund, dem Kunden Sicherheit zu bieten. Kurz gefasst verspricht die Preisgarantie: Findet der Gast eine identische Pauschalreise bei einen anderen Anbieter zu einem günstigeren Preis, erstattet ihm der Veranstalter den Differenzbetrag. "Wir haben bis jetzt noch niemandem Geld zurück zahlen müssen", behauptet Joachim Eisele von der Tourpartner Reisegesellschaft, die hinter tuerkeitravel.de und bulgarienreise.com steht. Warum das so ist, steht auch hier im Kleingedruckten: Denn Kohle gibt's nur, "wenn Sie am Buchungstag ein Angebot mit identischer Leistung vom selben Veranstalter über ein anderes Reisebüro preisgünstiger buchen könnten. Kurzfristige Preissenkungen durch den Veranstalter nach Buchung oder unrechtmäßig gewährte Rabatte bleiben von der Preisgarantie ausgeschlossen." Auch bei anderen Anbietern können nur identische Leistungen und identische Zeiträume verglichen werden.

Geld zurück, wenn das Hotel nicht der Beschreibung entspricht

Dem Kunden Sicherheit und ein gutes Gefühl zu geben, stehen meist im Vordergrund bei solchen Aktionen. Dass man nicht alles auf die Goldwaage legen darf, was die tollen Beschreibungen und Hochglanzbilder in den Reisekatalogen versprechen, davon sind viele überzeugt. Da ist es doch eine feine Sache, wenn der Reiseveranstalter einem Brief und Siegel gibt, dass er den nächsten Flug nach Hause nehmen darf und den vollen Reisepreis erstattet kriegt, wenn er sein Hotel nicht wie im Katalog beschrieben vorfindet. Das verheißt die "Geld-zurück-Garantie" wie sie von Reiseveranstaltern schon seit einigen Jahren häufig gegeben wird. "Bei uns wird diese Garantie im Jahr durchschnittlich zwei bis drei Mal in Anspruch genommen", verrät Tui-Sprecherin Anja Braun. Der Grund für die Zurückhaltung der Kunden liegt auch hier im Kleingedruckten. Doch bevor der Gast seine Koffer packen darf, muss er zunächst innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft den Mangel monieren und dem Veranstalter Gelegenheit geben binnen weiterer 24 Stunden das Problem zu lösen.

Bei der Durchführungsgarantie trägt der Veranstalter das Risiko

Eine wertvolle Garantie für den Urlauber ist die Durchführungsgarantie wie sie beispielsweise von Ägypten-Spezialist OFT-Reisen angeboten wird. Nichts ist ärgerlicher, als sich monatelang auf eine spannende Rundreise zu freuen, und kurz vorher zu erfahren, dass daraus nichts wird, weil sich nicht genügend Teilnehmer für die Tour gefunden haben. Hier trägt der Veranstalter das Risiko und der Kunde kann auf Nummer sicher gehen – allerdings nur bei im Katalog entsprechend gekennzeichneten Reisen.

Eher in die Kategorie "ganz netter Gag, aber verzichtbar" fallen Angebote wie die "Liegestuhl-Garantie", die letzten Sommer dem Internet-Anbieter McFlight ordentliche Medienpräsenz verschaffte. Das Versprechen: Jeder Urlauber hat ein Recht auf einen Platz im Liegestuhl am Pool. Für jeden Tag ohne Liege, zahlt ihm der Veranstalter zehn Euro. Das Angebot war auf eine Handvoll Hotels in den türkischen Urlaubsorte Alanya und Side beschränkt. Bei solchen Offerten sollte man sich Preis und Leistung der Hotelanlagen vielleicht etwas gründlicher anschauen, um sich nicht hinterher auf der reservierten Liege über andere Sachen zu ärgern.

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