Österreich wieder Risikogebiet: Was bedeutet das für Reisen?

Die Bundesregierung stuft am heutigen Freitag Österreich, Tschechien und Ungarn wegen steigender Corona-Zahlen wieder zum Hochrisikogebiet ernennen. Die Regelung gilt ab Sonntag. Was bedeutet das für die Einreise und Rückkehr aus diesen Ländern?
(smi/spot) |
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In Österreich, Tschechien und Ungarn steigen derzeit wieder die Corona-Inzidenzen. Ab Sonntag sollen die drei Länder wieder als Hochrisikogebiete eingestuft werden. Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (41) bestätigte mittlerweile entsprechende Berichte der Zeitungen der Funke Mediengruppe.

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Gerade in Österreich sind die Zahlen zuletzt drastisch gestiegen. Die Sieben-Tage-Inzidenz war am Donnerstag drei Mal so hoch wie in Deutschland. Am Montag wird dort zudem ein Lockdown für Ungeimpfte starten.

Was bedeutet die Einstufung für eine Einreise?

Reisen in ein Hochrisikogebiet Österreich, Tschechien und Ungarn sind anders als bei einer Einreisesperre auch weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Bereits gebuchter Urlaub kann also angetreten werden. Bei der Rückkehr nach Deutschland müssen aber Auflagen beachtet werden.

Wer sich innerhalb der letzten zehn Tage vor seiner Rückkehr nach Deutschland in einem Hochrisikogebiet aufgehalten hat, muss einen Nachweis über eine Impfung, einen Genesungsnachweis oder ein Testergebnis mit sich tragen und es außerdem bei der Digitalen Einreiseanmeldung hochladen. Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Kinder unter zwölf Jahren.

Keine Quarantäne für Geimpfte

Wer nicht vor seiner Einreise den Nachweis einer Impfung oder Genesung über die Digitale Einreiseanmeldung hochlädt, muss sich nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben.

Wer später nachweist, dass er geimpft oder genesen ist, kann die Quarantäne früher beenden. Wer sich durch Test davon befreien lassen will, kann das erst nach fünf Tagen Isolierung tun. Kinder müssen grundsätzlich nur fünf Tage in Quarantäne. Die Isolierungspflicht endet außerdem, wenn das jeweilige Land nicht mehr als Hochrisikogebiet gelistet wird.

Ausnahme für Tagesausflüge

Aufenthalte von einer Dauer unter 24 Stunden müssen bei der Einreise nach Deutschland nicht gemeldet werden. Auch für Personen, die für weniger als 24 Stunden in Deutschland bleiben wollen, gilt eine Ausnahme. Auch Pendler sind von der Nachweispflicht befreit.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur spot on news. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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