Nicht geflogen? Dann holen Sie sich Geld zurück

Bei Flugtickets sind die Zuschläge oft teurer als der Flug. Einen Großteil davon kann man sich zurückholen.
Rainer Krause |
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Wer beim Flug in den Urlaub nicht draufzahlen will, sollte Billigangebote genau prüfen
Wer beim Flug in den Urlaub nicht draufzahlen will, sollte Billigangebote genau prüfen

Wer einen günstigen Flug gebucht hat und ihn verfallen lässt, der erhält in der Regel keinen Cent zurück. Verhinderte Flugreisende sollten das aber nicht akzeptieren. Denn die im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren können sie zurückfordern - und das sogar bis zu drei Jahre später. Das lohnt sich seit Einführung der Luftverkehrsteuer mehr denn je.

Mehrwertsteuer, Luftsicherheitsgebühr, Passagierentgelt, Luftverkehrsteuer, Treibstoffzuschlag: Lang ist die Liste der Zusatzengelte bei einer Flugbuchung. Bei einem Lufthansa-Flug von München nach Hamburg und zurück machen sie rund 105 von insgesamt 180 Euro aus. Und diese 105 Euro stehen dem Kunden zu, wenn er seinen Flug nicht antritt.

Denn das alles sind Gelder, die von der Fluggesellschaft nur dann an Finanzamt und Flughafen bezahlt werden müssen, wenn der Passagier tatsächlich fliegt. Lässt er sein Ticket verfallen, müssen sie erstattet werden. Die Ausnahme ist die Reservierungsgebühr. Sie deckt die Kosten der Buchung, und die entstehen auch ohne Flug.

Von selbst kommt die Erstattung allerdings nicht. Dazu muss der verhinderte Passagier selbst aktiv werden. Denn die Fluggesellschaften zahlen die Steuern und Gebühren nur auf schriftlichen Antrag. Darin enthalten sollten alle Daten des Fluges sein wie Name des Passagiers, Buchungsnummer, Datum des Flugs, Flugnummer sowie die Summe, die man einfordert, und die Bankverbindung, auf die die Fluggesellschaft das Geld überweisen soll.

Dabei schadet es nicht, ein bisschen aufdringlich zu sein. Denn oft genug wird ein erstes Schreiben einfach ignoriert. Manche Fluggesellschaften verweisen auf ihre Hotlines - was teuer werden kann. Bei Ryanair kostet das Telefonat zum Beispiel stolze 1,86 Euro pro Minute.

  

Das sind nicht die einzigen Hürden.

Die Fluggesellschaften schränken die erstattbaren Posten gern ein - versteckt in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Offen geht Lufthansa damit um. Sie weist bei Economy-Basic-Angeboten deutlich darauf hin, dass nur die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren erstattet werden, der Treibstoff- und Sicherheitszuschlag dagegen nicht. Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg sieht das anders: "Auch der Treibstoffzuschlag muss zurückgezahlt werden, wenn der Passagier nicht fliegt. Schließlich verbraucht er dann auch keinen Treibstoff."

Bearbeitungsgebühren für die Erstattung sind laut Fischer-Volk ebenfalls "nicht rechtens.". Schließlich nehme der Passagier nur seine gesetzlichen Rechte wahr, und dafür dürfe man keine Gebühr berechnen. Es sind keine kleinen Beträge, um die es geht. Bei Lufthansa sind es satte 30 Euro, wenn der reine Flugpreis unter 150 Euro liegt, bei British Airways fallen gar 35 Euro an.

Akzeptiert ein Kunde nicht, dass die Einschränkungen und die hohen Bearbeitungsgebühren vom Erstattungsanspruch nur noch einen kläglichen Rest übrig lassen, dann kann er nur klagen. Eine Schlichtungsstelle, die sich für Passagierrechte einsetzt, gibt es nämlich trotz Ankündigungen der Bundesregierung immer noch nicht. Vor allem Billigflieger wie Ryanair nutzen das und stellen sich grundsätzlich auf stur.

Wer sich nicht selbst um die Erstattung kümmern will, der kann das dem Dienstleister www.flug-storno.de übertragen. Er arbeitet auf Erfolgsbasis und berechnet pauschal 7,90 Euro oder bei einer Erstattung unter 23,70 Euro ein Drittel der Erstattung.

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