Handgepäck richtig packen: Diese Fehler können Probleme machen

Powerbank, Marmelade oder die fast leere Shampoo-Flasche: Im Handgepäck sorgen einige Gegenstände für Überraschungen. Denn nicht alles, was harmlos erscheint, darf problemlos mit durch die Sicherheitskontrolle. Diese Handgepäck-Fallen sollten Flugreisende kennen.
von  (spot)
Was darf ins Handgepäck und was nicht? Selbst bei alltäglichen Dingen wie Shampoo, Lebensmitteln, Powerbanks oder Medikamenten gelten besondere Regeln. Wer sie vor dem Abflug kennt, vermeidet unangenehme Überraschungen an der Sicherheitskontrolle.
Was darf ins Handgepäck und was nicht? Selbst bei alltäglichen Dingen wie Shampoo, Lebensmitteln, Powerbanks oder Medikamenten gelten besondere Regeln. Wer sie vor dem Abflug kennt, vermeidet unangenehme Überraschungen an der Sicherheitskontrolle. © marchmeena29/iStock

Die Wasserflasche ist leer, das Taschenmesser bleibt zu Hause und das Shampoo wurde in ein kleines Fläschchen abgefüllt. Damit sollte an der Sicherheitskontrolle des Flughafens eigentlich nichts mehr schiefgehen. Trotzdem landen immer wieder Gegenstände im Handgepäck, die dort nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind. Besonders tückisch sind Produkte, die auf den ersten Blick eigentlich unproblematisch wirken.

1. Die fast leere große Shampoo-Flasche

Bei Flüssigkeiten zählt an herkömmlichen Kontrollspuren nicht, wie viel tatsächlich noch enthalten ist, sondern wie groß der Behälter ist. Dort darf ein einzelnes Behältnis maximal 100 Milliliter fassen. Eine nur halb gefüllte 200-Milliliter-Flasche erfüllt die Vorgabe also nicht. Wenn der Flughafen mit moderner CT-Technik ausgestattet ist, können inzwischen allerdings größere Flüssigkeitsbehälter erlaubt sein. Welche Regel gilt, hängt daher vom Flughafen.

2. Marmelade, Zahnpasta und andere überraschende "Flüssigkeiten"

Nicht nur Getränke zählen als Flüssigkeit. Die EU-Kommission zählt unter anderem Gels, Pasten, Lotionen, Suppen, Sirup, Zahnpasta und ähnliche Konsistenzen dazu, was oft zu unangenehmen Momenten in der Security führt. Auch Marmelade kann unter die Flüssigkeitsregeln fallen. Wer solche Lebensmittel als Mitbringsel einpackt, sollte an herkömmlichen Kontrollspuren die 100-Milliliter-Grenze daher ebenfalls beachten.

3. Taschenmesser, Scheren und Werkzeuge

Der kleine Werkzeugkasten für den Urlaub kann ebenfalls zum Problem werden. Die EU führt neben Messern und Rasierklingen beispielsweise Bohrer und Sägen als Gegenstände auf, die nicht ins Handgepäck gehören. Auch Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von mehr als sechs Zentimetern, die als Waffe eingesetzt werden könnten, sind in der Kabine verboten.

4. Die Powerbank und E-Zigaretten im aufgegebenen Koffer

Hier liegt der Fehler genau andersherum: Powerbanks gehören laut der europäischen Luftfahrtbehörde EASA ins Handgepäck und nicht in den aufgegebenen Koffer. Grund dafür sind die enthaltenen Lithium-Batterien und das damit verbundene Brandrisiko. Für Batterien gelten außerdem Kapazitätsgrenzen; zusätzliche Vorgaben der jeweiligen Airline sind möglich.

Ähnliches gilt für E-Zigaretten. Sie müssen ebenfalls im Handgepäck transportiert werden und dürfen während des Fluges nicht aufgeladen werden.

5. Das vermeintlich harmlose Urlaubssouvenir

Souvenirs können spätestens auf dem Rückflug Schwierigkeiten bereiten. Ein dekoratives Messer kann beispielsweise unter die Regeln für scharfe Gegenstände fallen. Auch mit Flüssigkeit gefüllte Souvenirs müssen die entsprechenden Flüssigkeitsvorschriften erfüllen. Deshalb lohnt sich schon vor dem Kauf die Frage, wie das Mitbringsel später transportiert werden darf.

6. Medikamente über 100 Milliliter

Nicht alles über 100 Milliliter muss dagegen zu Hause bleiben. Für notwendige flüssige Medikamente gelten Ausnahmen. Laut Bundespolizei müssen sie für die Dauer der Reise benötigt werden; der Bedarf muss glaubhaft nachgewiesen werden können, beispielsweise durch ein Rezept oder Attest. Auch Spezial- und Babynahrung kann von der üblichen Mengenbegrenzung ausgenommen sein.

Wer unsicher ist, sollte deshalb nicht erst an der Sicherheitskontrolle nachfragen. Neben den Sicherheitsbestimmungen können Gefahrgutregeln und zusätzliche Vorgaben der Fluggesellschaft gelten. Ein kurzer Check vor dem Packen auf den jeweiligen Portalen kann verhindern, dass ein wichtiges oder teures Stück am Flughafen zurückbleiben muss.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.