Gerichtsurteil: Urlauber bekommt Geld für blockierte Poolliegen zurück

Ein klassischer Urlaubsstreit hat nun ein juristisches Nachspiel gefunden: Ein deutscher Tourist hat nach einer Pauschalreise nach Griechenland eine Rückzahlung von knapp 1.000 Euro zugesprochen bekommen. Grund für den Rechtsstreit waren die berüchtigten "Handtuchkriege" an Hotelpools, bei denen Urlauber bereits in den frühen Morgenstunden Liegen mit Handtüchern reservieren.
Frühmorgendlicher Wettlauf um die besten Plätze
Der Fall spielte sich auf der griechischen Insel Kos ab, wo der Urlauber im August 2024 gemeinsam mit seiner Familie eine Pauschalreise für 7.186 Euro gebucht hatte. Obwohl die Familie jeden Morgen bereits gegen 6 Uhr aufstand, waren die Liegen am Pool laut Medienberichten regelmäßig schon mit Handtüchern belegt und blieben dabei stundenlang ungenutzt. Die tägliche Suche nach freien Plätzen habe bis zu 20 Minuten gedauert; die Kinder hätten teilweise auf dem Boden liegen müssen. Beschwerden beim Hotelpersonal und der Reiseleitung seien erfolglos geblieben.
Besonders brisant: Das Hotel verfügte ausdrücklich über Poolregeln, die das Blockieren von Liegen über 30 Minuten untersagten, die jedoch faktisch nicht durchgesetzt wurden.
Gericht sieht erheblichen Reisemangel
Das Amtsgericht Hannover gab dem Kläger weitgehend Recht. Liegen, die zwar vorhanden, aber durch Handtuchreservierungen faktisch nicht nutzbar seien, stellten einen Reisemangel dar, zumal der Veranstalter nicht eingeschritten sei. Urlauber seien nicht verpflichtet, selbst für Ordnung zu sorgen, etwa durch eigenmächtiges Entfernen fremder Handtücher. Das Argument des Veranstalters, es handele sich um ein "friedliches Wettrennen" mit dem besseren Ausgang für den "frühen Vogel", ließ das Gericht nicht gelten.
Laut "Legal Tribune Online" sprach das Gericht dem Kläger für insgesamt zehn Tage eine Minderung von 15 Prozent pro betroffenem Urlaubstag zu. Da der Veranstalter bereits 350 Euro erstattet hatte, verpflichtete das Gericht ihn zur Zahlung der verbleibenden 636,70 Euro; insgesamt erhält der Kläger 986,70 Euro der Reisekosten von über 7.000 Euro zurück. Das Amtsgericht Hannover betonte jedoch, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung.
Zwischen Urlaubsklischee und Rechtsproblem
Ganz neu ist die Rechtsauffassung nicht: Bereits 2023 hatte dasselbe Gericht in einem ähnlichen Fall auf Rhodos entschieden, dass dauerhaft blockierte Poolliegen einen Reisemangel darstellen können.
Der aktuelle Fall sorgte dennoch für breite Aufmerksamkeit, auch weil ausgerechnet ein deutscher Urlauber erfolgreich gegen eine Praxis klagte, die seit Jahrzehnten als deutsches Urlaubsklischee gilt. In sozialen Netzwerken wurde das Urteil kontrovers diskutiert: Die einen feierten es als überfälliges Signal, die anderen kommentierten ironisch, Europa habe damit seine "wichtigste Krise" gelöst.
Für die Reisebranche dürfte das Thema dennoch zunehmend relevant werden, denn das Urteil zeigt, dass blockierte Liegen unter Umständen ganz konkrete finanzielle Folgen für Veranstalter haben können.