Die Ferienhaus-Falle
Zu Hunderttausenden stehen sie im Internet: Ferienvillen und -häuser von privat in den schönsten Ferienregionen der Welt. Die Bilder daneben locken mit prächtigen Swimmingpools und tollen Veranden. Wer möchte da nicht zuschlagen? Die Preise sind ja gut. Und Vermittlungsprovision spart man auch noch - weil es doch von privat an privat ist. Aber die Gefahr ist nicht gerade gering, sich im Netz zu verstricken und einem Betrüger aufzusitzen. Ein Kommissar wurde selbst betrogen: Schauspieler und „Tatort“-Ermittler Axel Milberg hatte für sich und seine Familie ein Traumferienhaus bei Saint-Tropez gebucht und 5000 Euro angezahlt.
Erst unmittelbar vor dem Urlaub stellte sich heraus: Die Villa stand überhaupt nicht zur Vermietung, ein Betrüger hatte sich als Besitzer ausgegeben. Nach einigem Hin und Her bekam Milberg das Geld vom Vermittlungsportal zwar zurück, die Urlaubslaune aber war dahin. Ein typischer Fall, weiß André Schulze-Wethmar vom Europäischen Verbraucherzentrum. Die größte Gefahr droht bei privaten Online-Buchungen, bei denen die Vermieter unbekannt sind und es vorher lediglich E-Mail-Kontakt gegeben hat. Nach der Anzahlung stellt sich dann allzu leicht heraus, dass der angebliche Vermieter vom gebuchten Ferienhaus selbst nicht mehr besitzt als ein paar Fotos. Gegen derlei ungenierte Gaunerei hilft nur Vorsicht. Die erste Frage: Ist die Website wie im Fall Milberg ein Vermittlungsportal, bei dem jeder sein Ferienhaus selbst einstellen kann, aber die Zahlung über den Vermittler läuft? Oder ist man bei einem reinen Anzeigenportal gelandet?
Anbieter brauchen eine Umsatzsteuer-ID
In beiden Fällen steht der Portalbetreiber nicht für die Seriosität jedes Inserenten gerade. Vertrauen schaffen gute Bewertungen eines Vermieters über mehrere Jahre hinweg. Noch besser sind Vermittlungssysteme, bei denen die Anzahlung über einen Treuhänder läuft und dem Vermieter erst 24 bis 48 Stunden nach Mietbeginn überwiesen wird. Natürlich kann man auch direkt mit einem Vermieter Geschäfte machen. Bevor dann aber der erste Euro angezahlt ist, sollte man unbedingt die vollständige Adresse von Anbieter und Angebot samt Festnetztelefon, Steuernummer und Umsatzsteuer-ID haben - und nicht nur eine E-Mail-Adresse oder die Handynummer.
Die Polizei empfiehlt, bei Privatbuchungen wenigstens einmal persönlich zu telefonieren. Nicht selten droht aber bereits bei der Kontaktaufnahme über die Website Ungemach: Beim Europäischen Verbraucherzentrum stapeln sich die Beschwerden über Kontaktformulare, die aussehen wie eine unverbindliche Anfrage, in Wirklichkeit aber bereits eine Festbuchung bedeuten. André Schulze-Wethmar: „Das ist wichtig, weil bei der Buchung eines Ferienhauses im Internet kein Widerrufsrecht besteht.“ Gebucht ist also gebucht. Eine weitere beliebte Masche der Ferienhausgauner: Skeptisch gewordene Urlauber werden mit hohen Gebühren unter Druck gesetzt. „Entweder Sie zahlen und reisen, oder ich klage das Geld ein, inklusive Inkassokosten, Rechtsanwalt, Gerichtsgebühren und einer Strafanzeige wegen Betrug!“
Diese Zeilen musste sich bereits vor einiger Zeit eine Familie gefallen lassen, die bei der Auswahl des Feriendomizils im Internet nach ersten Mail-Kontakten vorsichtig geworden war. „Die unseriösen Anbieter werden immer dreister“, kommentiert das Christina Olboeter-Zorn, Präsidentin des deutschen Ferienhausverbands VDFA. Auf keinen Fall sollte man gleich den gesamten Reisepreis im Voraus überweisen. Üblich, so Christina Olboeter-Zorn, ist maximal ein Drittel. Überhaupt ist es gefährlich, direkt bei einem ausländischen Vermieter zu buchen. Angezahltes Geld ist dann schwer zurückzufordern.
Die Chance, sein Geld wiederzubekommen, ist gering
Und natürlich gilt für eine Ferienhausmiete von privat in der Türkei türkisches Recht. Reklamationen werden da leicht langwierig und teuer. Hellhörig sollte man auf jeden Fall werden, wenn der unbekannte Vermieter das Geschäft „am Finanzamt vorbei“ machen will. Zitatbeispiel: „Die Steuer muss doch nicht alles wissen, oder?“ Wer den Staat so offensichtlich betrügen will, der könnte auch gegenüber seinem Vertragspartner zu Schmu neigen. Urlaubern, die im Internet ein Feriendomizil gebucht, Geld überwiesen haben und seitdem keinen Kontakt mehr zum Anbieter herstellen konnten, empfiehlt das Europäische Verbraucherzentrum, Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle zu erstatten. Die Chance, sein Geld wiederzubekommen, sei zwar gering, aber wenigstens würden andere gewarnt.
Solchen Gefahren aus dem Weg geht, wer bei einem deutschen, österreichischen oder Schweizer Reiseveranstalter bucht. Erkenntlich ist das an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Läuft da etwas schief, so gilt - klassisch im Reisebüro sowie online - immer das konsumentenfreundliche nationale Pauschalreiserecht. Mit der Reservierungsbestätigung erhält der Reisende zudem einen Reisepreis-Sicherungsschein, der ihn bei einer Veranstalterpleite schützt.
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