Ausweis & Co.: Die großen Pass-Irrtümer
München - Fragen und Antworten rund um Ausweispapiere und Einreisebestimmungen. Hier erfahren Sie, welche unterschiedlichen Ausweispapiere es gibt, wo sie gelten, wie lange sie für Reisen noch gültig sein müssen und was Flitterwöchner beachten müssen.
Braucht man innerhalb Europas überhaupt einen Ausweis? Ja, auf jeden Fall einen gültigen Personalausweis. Auch wenn die Grenzen durch das Schengen-Abkommen fast überall in Europa offen sind und es innerhalb des Schengenraums keine Grenzkontrollen mehr gibt, muss man sich ausweisen können. Grenzkontrollen gibt es außerdem bei Reisen nach Großbritannien und Irland. Beide Länder gehören nicht dem Schengenraum an.
Wo gilt der Personalausweis nicht? Für Serbien und Montenegro besteht Passpflicht. Auch wer über den Landweg in die Türkei einreist, benötigt einen Pass, ebenso Individualreisende für die Länder Marokko und Tunesien.
Grüner oder roter Reisepass?
Der rote Europapass ist der reguläre deutsche Reisepass. Die Gültigkeitsdauer der Pässe beträgt bis zu einem Alter von 24 Jahren sechs Jahre, ab dem 24. Lebensjahr gilt der Pass dann für zehn Jahre. Der rote Reisepass ist maschinenlesbar, hat in der Deckelinnenseite einen Chip und wird daher auch "ePass" (elektronischer Pass) genannt. Auf dem Chip sind die Personendaten, das Passfoto und die Fingerabdrücke beider Zeigefinger gespeichert. Ein zehn Jahre gültiger ePass kostet 59 Euro, der sechs Jahre gültige 37,50 Euro.
Den grünen deutschen Reisepass, auch vorläufiger Reisepass genannt, erhalten Personen ab 16 Jahren, wenn die Zeit für die Ausstellung eines roten deutschen Reisepasses (Europapass) oder eines Expresspasses zu knapp ist. Er wird von den Passämtern mit einjähriger Gültigkeit ausgestellt und ist nicht maschinenlesbar. Der vorläufige Reisepass wird allerdings von einigen wenigen Ländern nicht zur Einreise anerkannt, die USA akzeptieren ihn nicht zur visumfreien Einreise. Der grüne Pass kostet 26 Euro.
Brauchen auch Kinder einen Ausweis?
Das hängt vom Reiseziel ab. Zahlreiche Länder schreiben vor, dass Kinder einen Ausweis mit Passbild besitzen. Das ist beispielsweise bei Reisen nach Tunesien, Marokko, in die Türkei ab dem 10. Geburtstag, in die Dominikanische Republik ab dem 3. Lebensjahr (ab 16 Jahren ist ein Reisepass erforderlich), Mauritius und Mexiko der Fall.
Die USA akzeptieren vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellte Pässe für Kinder, wenn es maschinenlesbare Europapässe sind. Ansonsten dürfen Kinder ohne Visum nur noch mit einem ePass in die USA einreisen. Fingerabdrücke werden jedoch frühestens ab einem Alter von sechs Jahren genommen. Auch nach Thailand ist die Einreise von Kindern nur mit einem eigenen EU- oder vorläufigen Reisepass möglich.
Kann man Kinder in den Pass der Eltern eintragen lassen?
Nein, Kinder können nicht mehr in den Reisepass der Eltern oder eines Elternteils eingetragen werden. Bestehende Eintragungen gelten noch bis zum 16. Geburtstag, werden aber nicht von allen Ländern anerkannt. Auch Kinderausweise werden nicht mehr ausgestellt. Sie behalten jedoch bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Wer flexibel in der Reiseplanung sein will, der besorgt für seine Kinder daher am besten gleich einen Reisepass. Er ist sechs Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit gültig, längstens bis zum 12. Lebensjahr, und kostet 13 Euro. Ab 16 Jahren müssen Kinder auf jeden Fall einen eigenen Personalausweis oder einen Reisepass haben.
Wie lange muss ein Ausweis für Auslandsreisen noch gültig sein?
Auf der sicheren Seite ist, wer noch einen mindestens ein halbes Jahr gültigen Pass hat. Das fordern zum Beispiel Bulgarien, Indien, Kuba, Marokko, die Russische Föderation, Sri Lanka, Thailand und die Vereinigten Arabischen Emirate sowie einige Fluglinien, wenn das Ziel Kanada heißt. Es gibt jedoch auch eine Reihe von Ländern, die einen bis zu einen Jahr abgelaufenen Pass untereinander akzeptieren. Das sind Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien und Spanien.
Was müssen Flitterwöchner beachten?
Wenn sich bei einem oder beiden Ehepartnern der Familienname ändert, dann gilt das sofort nach der Unterschrift auf dem Standesamt. Offiziell gilt dann der bisherige Reisepass nicht mehr, ein neuer mit dem neuen Familiennamen muss beantragt werden. Wer sofort in die Flitterwochen starten will, der kann sich einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen. Oder man vereinbart mit dem heimischen Passamt, dass man den auf den neuen Familiennamen lautenden Reisepass bereits einige Wochen vor der Eheschließung beantragen kann und ihn unmittelbar nach der Heirat ausgehändigt bekommt. Achtung: Der Name auf dem Flugticket muss mit dem Namen im Reisepass übereinstimmen! Die Fluggesellschaft verweigert sonst den Check-in, zu Schwierigkeiten kommt es auf jeden Fall an den Sicherheitskontrollen.
Hier finden Sie Informationen zu Ausweisen und Einreisebestimmungen. Die offizielle Informationsseite des Bundesministeriums der Inneren ist www.epass.de. Die Bundespolizei gibt auf der Internetseite www.bundespolizei.de unter "Allgemeine Reisehinweise" passrechtliche Hinweise für Erwachsene und Kinder. Informationen und Hinweise zu den aktuellen Einreisebestimmungen der Reiseländer finden sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de.
Rainer Krause